Aktuell
Neues bei den Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge müssen künftig mehr Informationen enthalten und transparenter sein.
Mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt tritt das gesetzesvertretende Dekret Nr. 104/2022 am 13.08.2022 in Kraft, welches in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie Nr. 2019/1152 neue Pflichten für Arbeitgeber beim Abschluss von Arbeitsverträgen einführt. D.H Arbeitsverträge müssen künftig mehr Informationen enthalten und transparenter sein. Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, alle wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass Informationen wie z. B. die Dauer der Probezeit, die Ausbildung, der Urlaub, die Festlegung der normalen Arbeitszeit und die Konditionen für Überstunden und deren Zuschläge im Arbeitsvertrag oder in zusätzlichen Schreiben detailliert mitgeteilt werden müssen. Alle verpflichtenden Informationen müssen dem Arbeitnehmer in jedem Fall innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung kann in Papier- oder elektronischer Form erfolgen und im Falle von Kontrollen als Beweismittel aufbewahrt werden.