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Neuerungen Steuererklärungen 2022

Für die jetzt fällige Steuererklärung für Einkommen des Jahres 2021 gibt es bei den abschreibbaren Ausgaben ein paar Neuerungen.
Möbelbonus: Bei außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen die nach dem 1. Jänner 2020 angefangen haben, kann im Jahr 2021 auch der Möbelbonus in Anspruch genommen werden. Für das Jahr 2021 wurde dieser auf 16.000 Euro erhöht. Ab 2022 gilt dann eine Höchstgrenze von 10.000 Euro.
Die Ausgaben für die Tierarztspesen wurden von jährlich 500 auf 550 Euro erhöht.
Neu ist, dass man nun auch die Einschreibegebühren für Musik­schulen, Chöre und Musikkapellen abschreiben kann. Die Abschreibung gilt für Kinder von fünf bis 18 Jahren und wurde auf höchstens 1.000 Euro pro Kind festgelegt und steht nur dann zu, wenn das Gesamteinkommen unter 36.000 Euro liegt.
Außerdem gibt es eine Steuergutschrift (credito d‘imposta) für den Kauf der Erstwohnung für unter 36jährige. Die Steuergutschrift bezieht sich auf die IVA der ab 26. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021 gekauften Erstwohnung und kann auch im Mod. 730 verrechnet werden, sofern der Interessierte eine ISEE Bescheinigung unter 40.000 Euro hatte.

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cessione del credito

Abtretung des Steuerguthabens

Seit Oktober 2020 können die Steuerguthaben aus Wiedergewinnungsarbeiten (50 Prozent), Ecobonus (65 Prozent), Fassadenbonus (90 Prozent) sowie Superbonus (110 Prozent) unter anderem auch an Banken abgetreten bzw. verkauft werden.
Für viele Steuerpflichtige ist diese Möglichkeit von Vorteil, wenn sie über zu wenig oder keine bezahlte Steuern verfügen. Außerdem erhält man das Steuerguthaben innerhalb kurzer Zeit ausbezahlt und muss nicht auf die jährlichen Raten warten. Allerdings bekommt man bei dieser Abtretung nicht das gesamte Steuerguthaben ausbezahlt, da die Banken einen Teil davon als Spesenbeitrag einbehalten. Die Unterlagen, die bei den Banken benötigt werden, sind dieselben wie bei der Abfassung der Steuererklärung. Hinzu kommt ein Technikergutachten (asseverazione) sowie der Versand der gesamten Unterlagen an die Agentur der Einnahmen von Seiten eines Steuerbeistandszentrums. Das Steuerbeistandszentrum DGA im ASGB bietet diesen Dienst für Wiedergewinnungsarbeiten, für den Ecobonus sowie für den Fassadenbonus an. Der Möbelbonus kann nicht an die Bank verkauft, kann aber trotzdem in der Steuererklärung verrechnet werden.