Aktuell

Stromsonderzahlungen von 500 Euro auf weitere Bevölkerungsgruppen ausweiten

Der ASGB begrüßt einerseits den Beschluss der Landesregierung, Bedürftigen aufgrund der gestiegenen Energiekosten mit einer Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro unter die Arme zu greifen, merkt andererseits aber an, dass die Unterstützung ausgedehnt werden müsse.
Es leuchtet ein, dass den ca. 11.000 Beziehern des Beitrages für Wohnnebenkosten die lokale Stromsonderzahlung von 500 Euro von Amts wegen ausbezahlt wird. Dies ist ein notwendiger Schritt zur Unterstützung dieser Bevölkerungsgruppe. Schade ist hingegen der Umstand, dass nicht in Erwägung gezogen wurde, die Kriterien für weitere Bedürftige entsprechend anzupassen.
Dem ASGB geht der Beschluss der Landesregierung zu wenig weit. Deshalb fordert er, dass die Unterstützungsleistung für Energiekosten auch jene Familien erhalten, die pandemiebedingt das Covid-Kindergeld ausbezahlt bekommen haben. Es ist offensichtlich, dass diese Familien Einkommenseinbußen hinnehmen mussten und nun mit einer weiteren kaum leistbaren Teuerung konfrontiert sind. Auch das geforderte Gesamtrentennettoeinkommen von höchstens 9.000 Euro jährlich zum Erhalt des Beitrages für Wohnungsnebenkosten für Rentner, die alle Kriterien dafür erfüllen, sollte auf mindestens 12.000 Euro angehoben werden. Damit könnte man eine weitere Bevölkerungsgruppe, die arg von der Inflation gebeutelt ist, entlasten.
Eines ist dem ASGB im Zusammenhang mit der Auszahlung von der Stromsonderzahlung noch wichtig zu betonen: Nämlich, dass aufgepasst wird, dass die lokalen Unterstützungsmaßnahmen nur jene Personen erhalten, die keine staatlichen Boni in Bezug auf die gestiegenen Energiekosten ausbezahlt bekommen. Ansonsten riskieren wir, dass wenige Schlaue doppelt abkassieren und viele Bedürftige im Regen stehen gelassen werden. Sollte sich herauskristallisieren, dass ein Doppelbezug von Förderungen häufig vorkommt, muss man unbedingt rechtzeitig die Kriterien für den Erhalt der lokalen Leistung abändern, um eine größtmögliche Anzahl von Bürgern zu entlasten.

Verbrauchertelegramm
Höhere Landesbeiträge

Für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien

Für das Jahr 2022 wurden die Landesbeiträge von Seiten des Amtes für Energie und Klimaschutz zum Teil erhöht und neue Förderungen eingeführt.
Wer in Südtirol ein Gebäude oder eine Wohnung sanieren möchte, hat anstelle der verschiedenen Steuerabzüge (siehe www.consumer.bz.it/de/steuererleichterungen-fuer-immobilien) die Möglichkeit, einen Landesbeitrag in Anspruch zu nehmen. Das neue Jahr hat einige Änderungen bei den Beiträgen des Amtes für Energie und Klimaschutz mit sich gebracht. So z.B. beträgt die Förderhöhe nun je nach Maßnahme und erfüllten Mindestanforderungen zwischen 30 und 80 Prozent auf die zulässigen Kosten. Die Gesuche um Förderungsgewährung müssen auch weiterhin vor Beginn der Arbeiten und im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Mai eingereicht werden.
Mehr dazu unter: t1p.de/m8gl