Verbrauchertelegramm
Höhere Landesbeiträge
Für energetische Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien
Für das Jahr 2022 wurden die Landesbeiträge von Seiten des Amtes für Energie und Klimaschutz zum Teil erhöht und neue Förderungen eingeführt.
Wer in Südtirol ein Gebäude oder eine Wohnung sanieren möchte, hat anstelle der verschiedenen Steuerabzüge (siehe www.consumer.bz.it/de/steuererleichterungen-fuer-immobilien) die Möglichkeit, einen Landesbeitrag in Anspruch zu nehmen. Das neue Jahr hat einige Änderungen bei den Beiträgen des Amtes für Energie und Klimaschutz mit sich gebracht. So z.B. beträgt die Förderhöhe nun je nach Maßnahme und erfüllten Mindestanforderungen zwischen 30 und 80 Prozent auf die zulässigen Kosten. Die Gesuche um Förderungsgewährung müssen auch weiterhin vor Beginn der Arbeiten und im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Mai eingereicht werden.
Mehr dazu unter: t1p.de/m8gl
Wer in Südtirol ein Gebäude oder eine Wohnung sanieren möchte, hat anstelle der verschiedenen Steuerabzüge (siehe www.consumer.bz.it/de/steuererleichterungen-fuer-immobilien) die Möglichkeit, einen Landesbeitrag in Anspruch zu nehmen. Das neue Jahr hat einige Änderungen bei den Beiträgen des Amtes für Energie und Klimaschutz mit sich gebracht. So z.B. beträgt die Förderhöhe nun je nach Maßnahme und erfüllten Mindestanforderungen zwischen 30 und 80 Prozent auf die zulässigen Kosten. Die Gesuche um Förderungsgewährung müssen auch weiterhin vor Beginn der Arbeiten und im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Mai eingereicht werden.
Mehr dazu unter: t1p.de/m8gl