Landesbedienstete
Auszahlung der Außendienstvergütung
Mit der Mitteilung vom 5. September 2007 von Seiten der Personalabteilung ist die vorübergehende Einstellung der Auszahlung der Außendienstzulage aufgehoben worden; somit erhalten alle Betroffenen im Landesdienst mit Oktobergehalt wieder diese Vergütung. Laut Rechtsgutachten der Anwaltschaft des Landes bleibt die geltende vertragliche Außendienstregelung vorerst in Kraft mit der Einschränkung, dass das Land verpflichtet ist, mit Landesgesetz die Außendienstregelung aufzuheben, falls keine Einigung auf dem Verhandlungstisch mit den Gewerkschaften gefunden wird. Daher sind wir gefordert, nach Lösungen zu suchen, damit dem einzelnen Bediensteten auch Morgen seine Tätigkeit im Außendienst als erschwerend anerkannt wird und entsprechend zusätzlich entlohnt wird. Im Besonderen trifft es hier sicher jene Tätigkeiten, welche ständig im Außendienst verrichtet werden müssen, denn der erschwerende Umstand im Vergleich zwischen geregelter Büroarbeit im ständigen Dienstsitz und das ständige Unterwegssein zu jeder Tag- und Nachtzeit, das sich Aussetzen jeglicher Witterung und Straßenverhältnisse, das Befahren von Berg- und unwegsamen Neben- und Forststraßen muss sich irgendwo niederschlagen. Außerdem ist für viele Berufsgruppen diese Vergütung ein fixes Gehaltselement, da es auf Grund der ständigen Tätigkeit im Außendienst kontinuierlich ausbezahlt wurde. Für diese Kollegen würde die Aufhebung der geltenden Regelung ohne Ersatzlösung eine jährliche Gehaltseinbuße zwischen 2000 und 3000 Euro bedeuten. Daher werden wir uns für eine gerechte Lösung einsetzen!