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Keine Zwei-Klassen-Medizin
Der ASGB hat für einen teil privatisierten Gesundheitsdienst nichts übrig, obwohl ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes sich kürzlich dafür ausgesprochen hat. Der ASGB-Vorsitzende Georg Pardeller hat umgehend erklärt: „Überall dort, wo Pflichten und Zuständigkeiten der öffentlichen Hand in Bereichen der Grundversorgung privatisiert werden, leiden erfahrungsgemäß die wirtschaftlich schwächeren Schichten. Das kann nicht der Sinn der Sache sein." Der ASGB lehnt eine Zwei-Klassen-Medizin ab. Auf keinen Fall dürfe eine Teilprivatisierung der Tätigkeit der Krankenhausärzte Nachteile für jene bringen, die sich nur das öffentliche Gesundheitssystem leisten können. Pardeller formuliert es klar: „Es ist nicht einsichtig, dass die einfachen Leute wiederum unter die Räder kommen, weil Bereiche mit gutem und gesichertem Einkommen noch mehr verdienen wollen. Auf keinen Fall darf dies auf Kosten des Steuerzahlers erreicht werden." Mit einer echt sozialen Gestaltung des Lebens in unserem Land lässt sich das nur schwer vereinbaren. Die Landespolitik ist gefordert, stellt Pardeller fest. Sie muss auf jeden Fall dafür sorgen, dass keine Benachteiligung zum Schaden breiter Schichten der Bevölkerung entsteht. „Dafür könnten wir kein Verständnis aufbringen."