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Neuerung bei zu Lasten lebenden Familienangehörigen ab 2019

Nach 20 Jahren wurden mit dem neuen Finanzgesetz die Steuerfreibeträge sowie die Freibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder endlich erhöht. Demnach gelten Kinder bis zu 24 Jahren mit einem Höchsteinkommen von jährlich 4.000 Euro als zu Lasten lebend; für Kinder über 24 Jahren ist die Höchstgrenze mit 2.840,51 Euro pro Jahr gleich geblieben. Für Ehepartner ist die Einkommensgrenze von 2.840,51 Euro unverändert, um steuerlich als zu Lasten lebend zu gelten. Neu ist hingegen, dass auch für den/die Lebensgefährten/in die Steuerfreibeträge in Anspruch genommen werden können, wenn eine eingetragene Partnerschaft vorliegt und die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Ebenso wurden die Steuerfreibeträge minimal erhöht; je nach Einkommen sind diese um 10 bis 30 Euro pro Jahr angehoben worden. Diese Maßnahmen gelten erst ab 2019, also für die Steuererklärung, die im Jahr 2020 abgefasst wird.

ASGB Rentner
ASGB-Rentner Bezirk Bozen

Herbstfahrt nach Piemont

Termin: vom 29. September bis zum 3. Oktober 2019
Programm
Fahrt mit Bus von Bozen nach Loano
4 x Halbpension im 4* Hotel Loano 2 Village Loano
1 Ganztagesausflug ins Piemont
1 Ganztagesausflug nach Sanremo und Dolceaqua
1 optional zubuchbarer Ausflug nach Genua und Portofino (55,00 Euro)
Preis
429 Euro im Doppelzimmer
539 Euro im Einzelzimmer
Basisschutzversicherung pro Person 26 Euro
Anmeldung
Vormittags beim ASGB Bozen
Bindergasse Nr. 30
Tel. 0471 308 250
Anmeldeschluss
1. August 2019
Das detaillierte Programm ist auf der Homepage www.asgb.org einsehbar.