Dienstleistungen des ASGB

Ein Jahr neue Südtiroler Landesbauarbeiterkasse (SLBK)

Die Gründung einer eigenen Kasse für das Bauhandwerk hat im vergangenen Herbst und auch lange danach noch viel Staub aufgewirbelt. Nun, ein Jahr später, hat die neue Kasse erstmals ihre Zahlen und Fakten der Öffentlichkeit vorgelegt, die die Notwendigkeit einer eigenen Kasse belegen.
180 eingeschriebene Betriebe und 1.000 eingeschriebene Arbeitnehmer bedeuten einen großen Erfolg für die Kasse. Doch nicht nur die Einschreibezahlen allein belegen das gute und einwandfreie Funktionieren der Südtiroler Landesbauarbeiterkasse, auch die Berechtigung; die Sammelbescheinigung DURC auszustellen; beweist das. So wurden im abgelaufenen Jahr 300 DURC für private und öffentliche Arbeiten ausgestellt.
Die Kasse bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, die Arbeitskleidung entweder zentral über sie oder direkt beim Händler zu bestellen.
Das umfangreiche Leistungsspektrum der SLBK ist gezielt auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer zugeschnitten. So konnte auch eine langjährige Forderung des Bauhandwerks umgesetzt und das Urlaubsgeld über den Lohnstreifen ausbezahlt werden. Der konkrete Nutzen liegt darin, dass diese Kasse schnell und flexibel auf die Bedürfnisse der Bauarbeiter reagieren und die Zusatzleistungen effizient und schnell anbieten kann. Alle SLBK-Mitglieder bekommen z.B. bereits heuer zu Weihnachten eine Jacke geschenkt. Nachstehend eine Auflistung der Leistungen der SLBK.
Leistungen für Arbeitnehmer
1. Ergänzendes Krankengeld
a) Krankengeld vom 1. bis zum 270. Krankentag
b) Sonderzulagen für Krankheiten vom 271. bis zum 360. Tag
2. Ergänzungszulage bei Unfall und Berufskrankheit
Die Leistung wird durch eigenes Abkommen geregelt.
3. Ergänzungszulage für Arbeitnehmer mit Tuberkulose
Die Arbeiter erhalten für jeden vom NISF gezahlten Tag, bis zum 180. Tag, dieselbe Behandlung wie bei Krankheiten, einschließlich Hinterlegung. Nach dem 180. Tagkann der Arbeiter, wenn er nicht arbeitet, ein Gesuch um Ergänzung der postsanatorischen Zulagen stellen.
4. Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
Der Arbeitnehmer hat beim Kauf von Brillen Anrecht auf die Auszahlung eines Beitrages, wie vom entsprechenden Abkommen festgelegt.
5. Zahnprothesen und zahnärztliche Behandlungen
Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf die Rückerstattung eines Teiles der Ausgaben für Zahnprothesen und -behandlungen. Höhe und Berechnungsmodalitäten des Beitrages werden durch ein eigenes Abkommen festgelegt.
6. Verschiedene Prothesen(Hörgeräte, orthopädische Prothesen, etc.)
Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf die Rückerstattung eines Teiles der Ausgaben für verschiedene Prothesen. Die Höhe der Rückerstattung wird durch ein eigenes Abkommen festgelegt.
7. Begräbnisgeld beim Tod von Verwandten ersten Grades
Für den Tod von Familienangehörigen ersten Grades wird dem Arbeitnehmer eine Beihilfe ausgezahlt, deren Höhe durch ein eigenes Abkommen festgelegt wird.
8. Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmern von Unternehmen, die unter Konkurs, unter einem Vergleichsverfahren oder unter kommissarischer Verwaltung stehen.
Betroffene Arbeitnehmer haben Anrecht auf:
a) kostenlose Forderungsanmeldung zur Konkursmasse durch die Bauarbeiterkasse;
b) Vorstreckung von 25 Prozent der Beträge, die dem Arbeitnehmer als Hinterlegung für die nicht gedeckten Monate bis zur ersten Auszahlung zustehen, auf jeden Fall von höchstens sieben Monaten; Voraussetzung ist die schriftliche Verpflichtung, der Kasse die von ihr vorgestreckten Beträge zurückzuerstatten, falls es zu einer direkten Auszahlung des Guthabens kommen sollte.
Die Vorstreckung erfolgt nur, wenn eine vorrangige Zulassung zur Schuldenmasse und eine Realisierungsvermutung vorliegt. Falls der Erlös die von der Kasse getragenen Kosten nur zum Teil deckt, wird die Kasse eventuelle Differenzen selbst übernehmen. Der Arbeitnehmer muss die Vorstreckung auf einem eigens vorgesehenen Formular beantragen;
c) Registrierung der Arbeitsstunden, die den Konkurs betreffen, für das Bauberufsalter, das bei der Bauarbeiterkasse angereift wurde. Sollte die Bauarbeiterkasse bei der Aufteilung der Konkursmasse den gesamten Beitrag erhalten, so wird die Bauberufsaltersstufe des Arbeitnehmers auch gegenüber anderen Bauarbeiterkassen wirksam sein.
d) Anerkennung der suspendierten Leistungen, auch in den Fällen, in denen das Unternehmen die erforderlichen Unterlagen nicht eingeschickt hat
9. Außerordentliche Beihilfen
Bei außerordentlichen, nachgewiesenen Notfällen, die von der vorliegenden Leistungsordnung nicht geregelt werden, kann der Arbeitnehmer um eine außerordentliche Beihilfe ansuchen.
Das Gesuch wird auf stempelfreiem Papier gestellt; beigelegt werden ein Familienbogen und eventuelle Unterlagen und Bescheinigungen, die von Fall zu Fall das Ansuchen belegen.
10. Außerberufliche Unfallversicherung
Ein eigenes Abkommen regelt die Bedingungen zur Deckung der außerberuflichen Unfallrisiken zugunsten der in der Bauarbeiterkasse eingeschriebenen Arbeitnehmer.
Leistungen zugunsten von Familienangehörigen
1. Ferienkolonien: Der Verwaltungsrat legt jährliche Beiträge für die Teilnahme der Kinder der Arbeitnehmer an Meeres- und Bergkolonien fest. Dem Gesuch ist ein Familienstandbogen beizulegen. Einreichertermin ist jedes Jahr der 30. April.
2. Studienbeihilfen: Der Verwaltungsrat legt jährliche Beiträge zugunsten der Kinder der Arbeitnehmer fest, die eine Oberschule oder Universität besuchen.
3. Begräbnisgeld: Beim Tod des Arbeitnehmers, der ordnungsgemäß in der Bauarbeiterkasse eingeschrieben war, wird dem überlebenden Ehepartner oder, in Ermangelung, den rechtmäßigen Erben, ein Begräbnisgeld ausgezahlt. Der Betrag, der aufgrund des Familienbogens berechnet wird, ist durch ein eigenes Abkommen geregelt.
4. Prothesen für minderjährige Kinder (Zahnspangen, Hörgeräte, usw.): Bei Erwerb einer Prothese für minderjährige Kinder haben die in der Bauarbeiterkasse eingeschriebenen Arbeitnehmer Anrecht auf die Rückerstattung eines Teiles der Ausgaben. Die Höhe des Beitrages wird durch ein eigenes Abkommen bestimmt.
5. Sehhilfen für minderjährige Kinder: Die in der Bauarbeiterkasse eingeschriebenen Arbeitnehmer erhalten einen Beitrag für den Erwerb von Sehhilfen für ihre minderjährigen Kinder. Die Höhe des Beitrages wird durch ein eigenes Abkommen bestimmt.
Leistungen zugunsten von Bauarbeiten mit Invaliden-, Alters- oder Dienstaltersrente
Die Bauarbeiterkasse gewährt den Bauarbeitern im Ruhestand, die zu Beginn der Rentnerzeit die von der Leistungsordnung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen und die mindestens zehn Jahre lang in der Bauarbeiterkasse Bozen eingeschrieben waren, folgende Fürsorgeleistungen:
1. Studienbeihilfen für die Kinder;
2. Ferienkolonien.
Wer noch detailierte Informationen haben möchte, kann diese unter www.slbk.bz abrufen, oder in den ASGB-Bau-Sekretär Werner Blaas Tel. 339-8310828 zu Rate ziehen.

ASGB-Bildungs- und Kulturfahrten

Kulturfahrt nach Stans bei Jenbach

Nach dem großen Erfolg der Frühlingsfahrten bietet der ASGB noch eine Bildungs- und Kulturfahrt in die Nordtiroler Heimat an. Der Nordtiroler Landtagspräsident Dr. Helmuth Mader wird uns am Vormittag das alte Tiroler Landhaus zeigen und besonders den alten bemalten Sitzungssaal, wo auch die wichtigsten Südtiroler Täler dargestellt sind. Nach dem Mittagessen besuchen wir das bekannte Nordtiroler Schloß Tratzberg.
So wird am Mittwoch, den 25. Oktober 2006, wieder eine Kulturfahrt entlang des Eisack-, Wipp- und Inntales bis nach Stans bei Jenbach führen. Wir besuchen das Alte Innsbrucker Landhaus und Schloß Tratzberg.
Das Herzstück von Tratzberg – das einzigartige Wandgemälde des „Stammbaumes der Habsburger", welches sich in fast 50 Meter Länge über die vier Wände des prächtigen Habsburgersaales zieht – wurde kürzlich vollständig restauriert.
Programm: Abfahrt von Schlanders um 6.00 Uhr (wenn sich mehr als acht Vinschger melden, wird der Bus ab Schlanders weg fahren!); Algund/Forst (Parkplatz) 6.30 Uhr (kostenlose Parkmöglichkeit), Meran/Praderplatz 6.35 Uhr, Pillhof/Mebo-Ausfahrt 7.10 Uhr, Bozen/Autobusbahnhof, Ecke Hotel „Alpi" 7.25 Uhr, Kohlerer-Seilbahn (kostenlose Parkmöglichkeit) 8.10 Uhr Brixen/Disco Max. Entlang der Strecke Schlanders-Sterzing ist es möglich – nach Vereinbarung – einzusteigen.
Schloß Tratzberg wurde 1500 hoch über dem Inntal, zwischen Innsbruck und Kufstein, erbaut und diente schon Kaiser Maximilian, und den Fuggern als Jagdschloß. Der spätgotische Bau wurde in der Renaissance erweitert und reichhaltig ausgestattet. Das Schloß befindet sich seit 1848 in Privatbesitz der Grafen Enzenberg und ist dadurch bestens erhalten und vollständig möbliert.
Man rechnet, dass Fahrt, Eintritte und Mittagessen für die ASGB-Mitglieder 38,00 und für Familienangehörige 39,00 Euro kosten werden. Anmeldeschluß: Dienstag, 17. Oktober 2006.