Dienstleistungen

RED Erklärungen 2017

Da das INPS auch heuer keine Briefe mehr verschickt, wer die RED Erklärung machen muss, ersuchen wir sich selbst darum zu kümmern, ob eine Erklärung machen müssen oder nicht, unsere Büros stehen euch zur Verfügung.
Für die Erstellung der RED Erklärungen benötigen wir folgende Dokumente:
Personalausweis
Steuernummer
Steuererklärung 2017 (wenn diese gemacht wurde)
Katasterauszug für Wohnungen und Grundstücke (falls vorhanden)
Andere Einkommen wie Auslandsrente und andere Einkünfte 2016 (Belege darüber)
Bankzinsen 2016 (Bescheinigung von der Bank oder Kontoauszüge).

Da eine Vollmacht unterschrieben werden muss, bevor die RED Erklärung ausgedrückt werden kann, sollte die erklärende Person nach Möglichkeit selbst vorbei kommen.
Die RED Erklärung kann voraussichtlich bis zu 28/02/2018 abgefasst werden.

Dienstleistungen

Landeskindergeld 2018

(ex Familiengeld der Region)
Ab 1. September können wieder die Gesuche für das Familiengeld der Region (Landeskindergeld), bezogen auf das Jahr 2018, eingereicht werden. Wer es versäumt hat, das Gesuch für das laufende Jahr 2017 einzureichen, kann dies auch noch für diese letzten Monate des Jahres nachreichen. Das Landeskindergeld ist eine finanzielle Zulage, die an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien angepasst ist. Die Höhe des Landeskindergeldes richtet sich nach der Zusammensetzung, dem Einkommen und dem Vermögen der in der Familiengemeinschaft lebenden Personen.
Das Landeskindergeld steht Familien zu mit:
mindestens zwei minderjährigen Kindern oder
einem einzigen Kind unter sieben Jahren
einem behinderten Kind, auch nach dessen Volljährigkeit
einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden volljährigen Bruder/Schwester
Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben, dies muss aus dem Familienbogen hervorgehen. Die wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft für dieses Landeskindergeld wird durch die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) für das Jahr 2016 ermittelt. Es muss für jedes Familienmitglied eine eigene EEVE-Erklärung gemacht werden, also auch für jene Personen, die keine Einkünfte und kein Vermögen haben.
Einnahmen und Ausgaben, die bei der EEVE berücksichtigt werden:
Steuererklärung, Mod. CU, Mod. 730, oder UNICO – Einkommen des Jahres 2016
IRAP Erklärung
Trennungs- oder Scheidungsurteil
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder
Miete für Hauptwohnung lt. schriftlichen Vertrag (nur Kaltmiete ohne Spesen)
Wohngeld
Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten vom Sozialsprengel
Voucher für Vergütungen
Einkommen aus Landwirtschaft
Immobiliar- und Finanzvermögen zum 31. Dezember
Einkommen aus der Landwirtschaft
Immobilien im Ausland
NEU!!! das Finanzvermögen ist anzugeben, wenn es zum Stichtag 31.12.2016 5.000 Euro pro Kopf übersteigt; bei Kontokorrent- und Sparbucheinlagen (bei Bank, Post, usw.) ist der Jahresdurchschnittswert des Jahres 2016 anzugeben (muss bei der Bank angefordert werden).
Mitzubringen sind neben den oben genannten Unterlagen auch eine Kopie des gültigen Personalausweises und die aktuellen Bankdaten (IBAN). Die EEVE-Erklärung und das Gesuch für das Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region) können im Landessekretariat des SBR-ASGB in Bozen oder in den ASGB-Bezirksbüros abgefasst werden.
Außerdem werden in folgenden Gemeinden eigene Sprechstunden angeboten (Nur auf Terminvormerkung unter 0471 308210):
ALDEIN am 24.Oktober 2017
EPPAN am 30. Oktober und am 06. November 2017
KALTERN am 31. Oktober und am 07. November 2017
ULTEN-ST.WALBURG (Terminvormerkung unter 0473 / 237 189) am 18.10.2017 und am 07.11.2017
NEUMARKT (Terminvormerkung unter 0471 / 308 210)