Dienstleistungen

ASGB-Forderung erfüllt: Voller Mietbeitrag für junge Wohnungssuchende

Ein Lichtblick für junge Leute, die sich eine eigene Wohnung leisten wollen oder müssen, ist die Abschaffung der Halbierung des Mietbeitrages für Erstmieter (Beschluss der Landesregierung Nr. 825 vom 25.07.17).
Der ASGB hatte die politisch Verantwortlichen in vielen Gremien immer wieder auf folgende soziale Schieflage aufmerksam gemacht: Wer bisher aus dem Elternhaus auszog, über ein geringes Einkommen verfügte und eine private Wohnung mieten musste, erhielt vom Sozialsprengel bis zum 30.06.2017 nur die Hälfte des berechneten Betrages zugesprochen. Warum? Eine stichhaltige Begründung für diese Maßnahme hatte es nie gegeben.
Die Halbierung des Mietbeitrages für Erstmieter (Artikel 20/3 im DLH Nr. 30/2000) war eine nicht nachvollziehbare soziale Ungerechtigkeit. Durch die Abschaffung dieses Dekretes sieht der ASGB eine seiner Forderungen für die jungen Südtiroler erfüllt. Es gilt aber zu betonen, dass auch die Ausschlussgrenzen und Absetzmöglichkeiten bei den Mietbeiträgen überarbeitet und angepasst werden müssen.
Der volle Mietbeitrag für Erstmieter gilt für alle Gesuche, die ab dem Stichdatum 01.07.2017 an den Sozialsprengeln eingereicht wurden bzw. werden.

Dienstleistungen

RED Erklärungen 2017

Da das INPS auch heuer keine Briefe mehr verschickt, wer die RED Erklärung machen muss, ersuchen wir sich selbst darum zu kümmern, ob eine Erklärung machen müssen oder nicht, unsere Büros stehen euch zur Verfügung.
Für die Erstellung der RED Erklärungen benötigen wir folgende Dokumente:
Personalausweis
Steuernummer
Steuererklärung 2017 (wenn diese gemacht wurde)
Katasterauszug für Wohnungen und Grundstücke (falls vorhanden)
Andere Einkommen wie Auslandsrente und andere Einkünfte 2016 (Belege darüber)
Bankzinsen 2016 (Bescheinigung von der Bank oder Kontoauszüge).

Da eine Vollmacht unterschrieben werden muss, bevor die RED Erklärung ausgedrückt werden kann, sollte die erklärende Person nach Möglichkeit selbst vorbei kommen.
Die RED Erklärung kann voraussichtlich bis zu 28/02/2018 abgefasst werden.