Dienstleistungen

Über 17.000 Steuererklärungen abgefasst

Zahlreiche ASGB-Mitglieder nutzten auch heuer die Möglichkeit, ihre Steuererklärung in einem der ASGB-Büros abfassen zu lassen. Insgesamt 17.168 Personen haben zwischen Ende März und Mitte Juli ein sogenanntes 730er gemacht, das sind gut zwei Prozent mehr als im Vorjahr.
Besonders im Westen des Landes wenden sich viele an uns. In Latsch haben beispielsweise mehr als Zehn Prozent ihre Steuererklärung beim ASGB gemacht. Schlusslicht in dieser Statistik ist die Stadt Leifers.
Wenn eine Steuerschuld besteht, muss eine Steuererklärung abgefasst werden. Heuer mussten 18% der Erklärer Steuern nachzahlen. Der weitaus größere Teil hat hingegen ein Steuerguthaben. In diesem Fall muss sich der Steuerzahler selber darum kümmern, um zu seinem Geld zu kommen. Bei fast der Hälfte aller Erklärungen gab es ein Guthaben über 500 Euro, 11% haben sogar mehr als 2.000 Euro herausbekommen!
Die meisten Personen, die eine Steuererklärung machen, können verschiedene Spesen abschreiben. Am häufigsten gibt es Ausgaben für die Gesundheit, die auf die Erklärung gesetzt werden. Auch Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds, Lebens- und Unfallversicherungen sowie Sanierungen werden oft steuerlich ausgenutzt.
Zudem gibt es eine Reihe von weiteren Abschreibungen, deswegen sollte man sich als Steuerzahler jedes Jahr genau informieren, um die zustehenden Steuervorteile in vollem Umfang ausnutzen zu können.

Dienstleistungen

Wichtiges in Kürze

Verrechnung Mod. 730
Bekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim Formblatt Mod. 730 über den Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die eventuelle Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben auf dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurden. Hat jemand in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt, oder hat der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist wahrscheinlich die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden; allerdings muss das dem Steuerbeistandszentrum im ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch nachträglich über die Bank eingezahlt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig zu kontrollieren, ob die Steuerschuld auch tatsächlich abgezogen wurde.
Neu ist heuer, dass einige Steuererklärungen schon vorab von der Agentur der Einnahmen überprüft werden. Dabei betrifft es jene Steuererklärungen die große Abweichungen zwischen dem „precompilato“ und dem Mod. 730 aufweisen. Diese wurden dem sogenannten „sostituto d'imposta“, also dem Arbeitgeber gar nicht weitergeleitet; die Arbeitnehmer und Rentner müssen also auf das entsprechende Guthaben länger warten. Innerhalb 23. November müsste die Agentur der Einnahmen die Kontrollen abgeschlossen haben und innerhalb 23. Jänner 2018 sollten die Guthaben, sofern sie zustehen, direkt an die Betroffenen ausgezahlt werden. Ob sich die Agentur an ihre eigenen Termine hält, ist erfahrungsgemäß unsicher; darauf haben wir aber keinen Einfluss.
Mit dieser neuen Regelung wird auch das gesamte Konzept des Mod. 730 in Frage gestellt; sollte dieses doch garantieren, dass Arbeitnehmer und Rentner möglichst schnell zu ihrem Steuerguthaben kommen.
Letzter Abgabetermin für Steuererklärung
Wer heuer noch keine Steuererklärung gemacht hat, kann dies, gegen Bezahlung einer geringen Strafe noch nachholen; voraussichtlich bis Mitte Dezember.
Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, könnten durch die Abfassung einer Steuererklärung ein Guthaben erzielen; betroffen sind dabei vor allem Studenten, Lehrlinge oder auch andere Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren. Dasselbe kann auch bei Rentnern zutreffen, die nicht das ganze Jahr eine Rente bezogen haben. Genaueres kann man nur bei Vorlage des Mod. CU feststellen.
Wichtig: CU INPS sowie INAIL
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass das NISF/INPS sowie das Unfallinstitut INAIL die Mod. CU nicht mehr per Post zuschicken. Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 eine Arbeitslosenunterstützung bzw. ein Unfallgeld erhalten haben und noch andere Einkommen erzielt haben, sind auch zur Abfassung einer Steuererklärung verpflichtet und können dies noch bis innerhalb Mitte Dezember nachholen.
Ergänzungen für fehlerhafte Steuererklärung
Fehlerhafte Steuererklärungen der vergangenen Jahre können noch ausgebessert bzw. ergänzt werden. Das heißt, sollte jemand eine größere Abschreibung übersehen haben, kann man diese mit einem sogenannten „Integrativo“ noch geltend machen. Auch eine eventuelle höhere Steuerschuld kann mit einer Ergänzung der Steuererklärung ausgeglichen werden.
Fehlerhafte Steuerbescheide
Es passiert immer wieder, dass Steuerbescheide über eine vermeintlich höhere Steuerschuld von der Agentur der Einnahmen verschickt werden, die fehlerhaft sind. Deshalb ist es unbedingt notwendig, diese vor Bezahlung überprüfen zu lassen; denn fehlerhafte Steuerbescheide können innerhalb eines Monats ab Erhalt richtig gestellt werden.
Vermögen im Ausland
Wer den Steuerwohnsitz in Italien hat und im Ausland gearbeitet hat bzw. im Ausland Finanzvermögen oder Liegenschaften besitzt, muss diese in Italien besteuern. Dies erfolgt über das Modell REDDITI, das voraussichtlich bis Mitte Dezember abgefasst werden kann. Die im Ausland bezahlte Steuer wird dabei berücksichtigt bzw. verrechnet.