Gebietskörperschaften


Kollektivvertrag für privat geführte Seniorenheime unterzeichnet

Am 31. Juli wurde von den Gewerkschaften ASGB, AGB/CGIL, SGBCISL und SGK/UIL und dem Verband der Seniorenheime Südtirols sowie dem Raiffeisenverband Südtirols ein Abkommen zur Erneuerung des Kollektivvertrages für die privat geführten Alten- und Pflegeheime unterzeichnet.
Den Kollektivvertrag für diesen Bereich gibt es seit einigen Jahren und er ersetzt unterschiedlichste kollektivvertragliche Regelungen für die Bediensteten dieser Häuser. Modell stehen der BÜKV und der Bereichsvertrag für die Gemeinden, Altersheime und Bezirksgemeinschaften.
Vereinbart wurde:
Der wöchentliche Ruhetag beträgt 24 Stunden, zu welchem die vereinbarten elf Stunden durchgehende tägliche Ruhepause hinzugezählt werden.
Bei längerer Krankheit bleibt der Urlaub erhalten.
Im Verhältnis zu den unbefristet Bediensteten, können pro Betrieb bis zu 20 Prozent befristet Bedienstete, auf jeden Fall aber bis zu deren sechs, eingestellt werden.
Der psychophysische Sonderurlaub steht Mitarbeitern mit weniger als 26 Wochenstunden ab 1.1.2018 nicht mehr zu. Eventuelle angereifte Urlaubstage bleiben erhalten.
Der Elternurlaub kann bis zum zwölften Lebensjahr genommen werden. Die wirtschaftliche und rechtliche Behandlung stehen aber nur bis zum sechsten Lebensjahr zu.
Der Betrieb erhöht den Beitrag zur Zusatzvorsorge (Laborfonds) zu seinen Lasten um ein Prozent, wenn auch der Bedienstete seinen Beitrag aufstockt.
Die Vertragspartner werden einen Beitritt zum Gesundheitsfonds der Autonomem Provinz Bozen prüfen, der zurzeit in Ausarbeitung ist.
Ab 1.1.2018 erhöht sich die Sonderergänzungszulage um jeweils 80 Euro brutto.
Sozialbetreuer, welche über die Zusatzausbildung in der Gesundheitsversorgung verfügen und die damit verbundenen Aufgaben ausüben, erhalten zusätzliche 3% des Anfangsgrundgehaltes.
Innerhalb 31.12.2018 wird eine erfolgs- und leistungsorientierte Entlohnung in Form einer Erfolgs- oder Produktivitätsprämie für alle Betriebe eingeführt.
Der Kollektivvertrag gilt bis 31.12.2017

Öffentlicher Dienst


Post – Treffen der Gewerkschaftsvertreter
mit Landeshauptmann Kompatscher

Das Land Südtirol hat mit den „Poste Italiane“ ein Abkommen unterzeichnet, welches Landeshauptmann Arno Kompatscher den Gewerkschaften kürzlich anlässlich eines Treffens erläutert hat. Im Abkommen geht es unter anderem um die Beibehaltung aller Postämter, um die Postverteilung an sechs Wochentagen, um die Schaffung eines neuen Verteilungszentrums in Bozen, sowie um neue Dienstleistungen. Im Zustellbereich ist die Ernennung eines Direktors vorgesehen und es sollten verloren gegangene Kompetenzen zurückgeholt werden. Die Einsetzung einer Kommission sollte die Umsetzung des Abkommens begleiten und beobachten.
Bei dem Treffen bot sich die Gelegenheit, dem Landeshauptmann und dem neuen Direktor der Postfiliale Bozen die Situation aus der Sicht der Angestellten zu schildern. Der Betriebssekretär des ASGB, Moser Alfred, wies darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen dem Einsatz der Angestellten zu verdanken sei. Vielfach sei das Personal mit Organisation und Management sich selbst überlassen und die Filiale Bozen hätte sämtliche Kompetenzen verloren. Die Verbesserung der Dienstleistungen im traditionellen Bereich lässt nach wie vor auf sich warten. Das Potenzial könne somit nicht ausgeschöpft werden. Der Betriebssekretär der Post wies darauf hin, dass Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit die Voraussetzungen sind, um der Bevölkerung einen angemessenen Dienst gewährleisten zu können. Es müsse im Interesse des Unternehmens Poste Italiane liegen, ständigen Negativschlagzeilen entgegen zu wirken.
Auffallend bei der Zusammenkunft war, dass erstmals alle Gewerkschaften das Engagement des Landes befürworteten. Bislang ist alles unternommen worden, um den ASGB auszugrenzen und unserem Bestreben, eine Entwicklung im Sinne der Autonomie einzuleiten, entgegen zu wirken. Nachdem die Situation untragbar wurde, auf die der ASGB seit Jahren hingewiesen hat, mussten nun auch die Konföderierten Gewerkschaften zur Kenntnis nehmen, dass eine Intervention vonseiten des Landes früher oder später unausweichlich sein würde. Allerdings ist wertvolle Zeit auf Kosten der Angestellten verspielt worden. Gleichwohl hat sich der Verhandlungsspielraum geändert und verschlechtert. Auch die Umsetzung des Abkommens ist bislang auf der Strecke geblieben.