Verbrauchertelegramm
Energiemarkt

Abschaffung des geschützten Marktes ab 2019

Internetportal für Angebote und weitere Neuerungen
Das Markt- und Wettbewerbsgesetz (Gesetz Nr. 124/2017) sieht einige wichtige Neuerungen für den Strom- und Gasmarkt vor. Die für die VerbraucherInnen einschneidendste Maßnahme, welche von der Regierung verabschiedet wurde, ist die Abschaffung des sogenannten geschützten Marktes für Strom und Gas mit 1. Juli 2019. Diese ist von den Verbraucherverbänden, unter ihnen auch die VZS, in Anbetracht der Risiken einer "wilden" Liberalisierung des Energie- und Gasmarktes für die Familien und NutzerInnen im Allgemeinen, auf das Schärfste kritisiert worden. Um den vollständigen Vergleich der Angebote und ihre öffentliche Sichtbarkeit zu gewährleisten, sieht das Wettbewerbsgesetz innerhalb von fünf Monaten ab Inkrafttretens des Gesetzes (mittels Verfügung durch die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas) die Schaffung und Verwaltung (durch den Betreiber des integrierten Informationssystems SII) einer entsprechenden Informationsplattform vor, auf welcher die aktuellen Angebote für Strom und Gas gesammelt und öffentlich einsehbar sind, mit besonderem Augenmerk auf Haushalte, Betriebe mit niederer Vertragsleistung und solche, deren Verbrauch nicht mehr als 200.000 Standardkubikmeter Gas beträgt. Die Strom- und Gasanbieter auf dem italienischen Markt müssen diese Angebote verpflichtend übermitteln.
Ab dem 1. Januar 2018 müssen die Endkunden auf dem geschützten Markt, entsprechend den Vorgaben der Aufsichtsbehörde, von ihrem Anbieter angemessen über die Überschreitung des „geschützten“ Preises informiert werden. Die Verbraucherzentrale meint dazu: „Die Abschaffung des geschützten Marktes und der Wechsel vom geschützten Preis zu jenem des freien Marktes, wird den KonsumentInnen einiges Kopfzerbrechen bereiten. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen der Regierung zur Gestaltung dieser schwierigen Übergangsphase effektiv sein werden oder nicht. Eine maßgebliche Rolle wird dabei den Verbraucherorganisationen mit ihren Informations- und Beratungstätigkeiten zukommen, welche den VerbraucherInnen immer mehr zur Seite stehen.“

pensplan INFOPOINT
Equal Pension Day: Frau und Vorsorge

Frauen, denkt auch an euch selbst!

Finanziell auf eigenen Füßen stehen. Das sollte für Frauen heute selbstverständlich sein. Am 27. Oktober 2017 findet deshalb der dritte Equal Pension Day statt, der von der regionalen Allianz für die Chancengleichheit ins Leben gerufen wurde. Es geht darum Lösungen aufzuzeigen, die Frauen die finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen. Dazu gehört auch die Verantwortung für sich selbst! Eine gute, private Altersvorsorge ist gerade für Frauen ein wichtiges „Muss“.
Fakt ist, dass weibliche Berufstätige – sei es bei lohnabhängiger Arbeit, sei es als Selbständige – weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Ihr Arbeitsleben verläuft oft mit Unterbrechungen und sie haben häufiger Jobpausen oder arbeiten in Teilzeit – bedingt durch Mutterschaft, Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen.
Die Folge: viele Frauen bekommen im Alter wesentlich niedrigere Renten als Männer und stehen vor einer entsprechenden Rentenlücke. Das belegen deutlich die Zahlen des nationalen Vorsorgeinstituts INPS/NISF: 2015 erhielten Männer monatlich durchschnittlich 1.337 Euro an Rente, Frauen hingegen 676 Euro.
Der erste Pfeiler: die öffentliche Rente
Der erste Pfeiler in der Vorsorge ist die öffentliche Rente. Deshalb ist es wichtig, dass die Sozialabgaben regelmäßig eingezahlt werden. Das sind keine Kosten oder Steuern, sondern die Absicherung für das Alter. Nachdem in Italien seit 1996 das beitragsbezogene Rentensystem gilt und gleichzeitig die Mindestrente abgeschafft wurde, reicht diese öffentliche Rente teilweise nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten. Mit dem neuen System zählen nämlich nur mehr die eingezahlten Beiträge für die spätere öffentliche Rente – in Kombination mit der Anzahl der Dienstjahre.
Kurzum: Wenn ich nur wenige Beiträge einzahle, weil ich Teilzeit oder im Nebenerwerb arbeite oder nur die Mindestbeträge einzahle, erhalte ich am Ende auch nur eine geringe Rente. Dies verschärft und verschlechtert die Situation von Frauen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig folgende Fragen zu stellen: Wie wirken sich Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit auf meine spätere Rente aus? Lohnt es sich, freiwillige Beiträge zu zahlen und was passiert im Falle einer Scheidung? Welche Möglichkeiten gibt es für die zusätzliche private Altersvorsorge?
Die Antwort: eine maßgeschneiderte Rentenvorsorge
Um sich finanziell für die Zukunft und das Alter abzusichern, gibt es die Möglichkeit, die öffentliche Rente mit einer Zusatzrente zu ergänzen. Für Frauen mit ihrer speziellen Erwerbsbiografie ist sie ein wichtiges „Muss“. Bei der Zusatzrente handelt es sich um eine persönliche Sparform über einen Rentenfonds, in den monatlich oder jährlich eine beliebige Summe eingezahlt und später verzinst als Zusatzrente ausgezahlt wird. Jede Frau kann sich für ein ganz persönliches, maßgeschneidertes Vorsorgeprogramm entscheiden, das die Region Trentino-Südtirol mit dem Projekt Pensplan unterstützt. Vorgesehen sind kostenlose und umfassende Beratung über die Pensplan Infopoints, verschiedene Unterstützungsmaßnahmen und Beiträge.
Zusatzrentensparen: viele Vorteile
In der Ansparphase profitieren die Mitglieder eines Rentenfonds von den Steuervorteilen, der Unpfändbarkeit sowie der freien Vererbbarkeit der Zusatzrentenposition. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Vorschüsse zu beantragen. Und schließlich kann die Zusatzrentenposition auch für ein günstiges Bauspardarlehen genutzt werden.All diese Vorteile gelten auch für Familienmitglieder, die zu Lasten leben. Das heißt, ich kann auch meine Kinder in einen Rentenfonds einschreiben und für sie steuerfrei einzahlen.
Der Arbeitgeber zahlt mit
Geht man einer lohnabhängigen Arbeit nach, dann zahlt auch der Arbeitgeber mit. Das bedeutet, dass die Zusatzrente zum zusätzlichen Lohnelement wird, das der Frau zusteht, wenn sie in einen Rentenfonds einzahlt. Die Höhe der Beitragszahlungen wird vom jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt.
Unterstützungen durch die Region
Die Region Trentino-Südtirol fördert die Absicherung in Form einer Zusatzrente durch zusätzliche Leistungen: zum einen übernimmt Pensplan im Auftrag der Region für die vertragsgebundenen Rentenfonds die Verwaltungsdienstleistungen, d.h. die Mitglieder der Rentenfonds profitieren von geringeren Kosten für die Verwaltung der Zusatzrentenposition. Zum anderen gibt es Beiträge zur Absicherung der Auszeiten wie bei Arbeitslosigkeit oder in finanziellen Notsituationen. Beiträge sind auch für die Absicherung von Erziehungszeiten und Pflegezeiten sowie für den Aufbau der Zusatzrente vorgesehen. Das gilt sowohl für die öffentliche Rentenkasse als auch für den Zusatzrentenfonds. Alle Informationen dazu erteilen die Pensplan Infopoints.
Der richtige Zeitpunkt ist jetzt
Der erste Schritt für eine kluge und gute Vorsorge ist die Beratung. Nur wenn ich weiß, wie meine persönliche Situation ist, kann ich auch entsprechend reagieren. Mit den Pensplan-Infopoints steht ein kapillares Beratungsnetz auf regionaler Ebene zur Verfügung. Die Infopoints bieten eine kostenlose Beratung zum Thema „Zusatzrente“ an, können Simulationen erstellen, damit man versteht, wie ihre konkrete persönliche Situation aussieht. Je früher diese Beratung in Anspruch genommen wird, desto mehr Zeit bleibt, um zusätzliche Einzahlungen zu tätigen oder nach anderen Lösungen zu suchen.
Infopoints im ASGB
Der ASGB bietet über die Pensplan-Infopoints in den Bezirkbüros diese kostenlose Beratung an. Nutzen Sie die Gelegenheit!