Verbrauchertelegramm

„Hilfe! Mein Flug wurde annulliert!“

Welche Rechte haben Passagiere?


Im Falle einer Flugannullierung darf die Fluggesellschaft den Passagier nicht einfach so am Flughafen stehen lassen. Die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sieht vor, dass die ausführende Fluggesellschaft dem Passagier die Wahl zwischen einer vollständigen Ticketrückerstattung und einer Umbuchung auf einen Ersatzflug zum Endziel - zum frühestmöglichen Zeitpunkt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers - anbieten muss. Abgesehen davon haben die Passagiere auch Anrecht Betreuungsleistungen sowie auf eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro, wenn die Flugannullierung nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde. Die Ausgleichszahlung muss vonseiten der ausführenden Fluggesellschaft jedoch nicht bezahlt werden, wenn die Annullierung des Fluges aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise widrige Wetterbedingungen oder Streik, erfolgt ist.
Am Flughafen sollte man den Ticketschalter der Fluglinie aufsuchen, damit die Fluglinie direkt die Umbuchung auf einen Ersatzflug zum Endziel vornehmen kann. Lassen Sie sich aber nicht mit einer bloßen Ticketrückerstattung des unbenutzten Fluges abspeisen. Sollte die Fluggesellschaft die Umbuchung nicht vornehmen, kann man auch auf eigene Faust ein alternatives Verkehrsmittel zum Endziel buchen und die Mehrkosten danach von der Fluggesellschaft zurückfordern. Dabei kann es aber von Vorteil sein, sich zumindest einen Beleg ausstellen zu lassen, dass die Umbuchung auf einen Ersatzflug der betroffenen Fluggesellschaft nicht möglich ist.
Weitere Infos: www.euroconsumatori.org
Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org

Verbrauchertelegramm

Wer sein Haus selbst baut zahlt mehr Mehrwertsteuer

VZS: Im Parlament Beendigung der Mehrwertsteuerbenachteiligung der Selbstbauer verfolgen
Voraussetzung ist, dass das Gebäude die Energieklasse A oder B erreicht. Wenn ich die Wohnung von der Baufirma kaufe, kann ich 50 Prozent der Mehrwertsteuer absetzen. Sollte ich allerdings auf eigenem Baugrund die Wohnung bauen lassen, indem ich mit Werkvertrag und Rechnung die jeweiligen Handwerker bezahle, so bin ich von dieser Steuererleichterung ausgeschlossen. Nun trifft es bei uns in Südtirol häufig zu, dass Familien den Baugrund schon besitzen oder das alte Gebäude abbrechen und daher den Neubau in Auftrag geben. Für diese Baumaßnahmen sind keine staatlichen Sonderförderungen vorgesehen. Viele haben sich an die Verbraucherzentrale gewendet, um nachzufragen, ob es möglich wäre, diese Benachteiligung auszuräumen, da sie der Meinung sind, durch den Bau ebenfalls die Wirtschaft zu fördern – so wie es Baufirmen tun – und andererseits durch die Energiesparmaßnahmen auch für die Umwelt einen positiven Beitrag zu leisten. Es handelt sich meistens um Erstwohnungen für junge Familien, die jede finanzielle Unterstützung brauchen können.
Prinzipiell will der Staat den Energiestandard der Gebäude erhöhen, fördert aber nur den Wohnungsmarkt der Baufirmen. Die Privaten haben keine Lobby, die sich für sie einsetzt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) ersucht die Südtiroler Parlamentarier in Kammer und Senat die Beendigung der Benachteiligung der Selbstbauer bei der Mehrwertsteuer bei einer Verlängerung der Begünstigungen zu betreiben. In Südtirol ist nämlich der Selbstbau weit verbreitet.