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Unverständlicher Alleingang beim Bausparen

Das Bausparmodell soll jungen Menschen die Realisierung des Eigenheims und eine damit zusammenhängende finanzielle Absicherung im Alter ermöglichen. Dies ist aus gewerkschaftlicher Sicht zu begrüßen und zu unterstützen. Zu verurteilen ist allerdings, dass Landesrat Christian Tommasini, wohlgemerkt ohne Vorabinformationen, erneut Hand am Bausparen anlegen und zwei Dämpfer einbauen will, die den Anreiz einen Bausparvertrag abzuschließen deutlich reduzieren dürften.
Aktuell können Personen, die mindestens 15.000 Euro in einem konventionierten Zusatzrentenfonds angehäuft haben und seit mindestens acht Jahren eingeschrieben sind, das Bausparen in Anspruch nehmen.
Aktuell können Personen, die mindestens 15.000 Euro in einem konventionierten Zusatzrentenfonds angehäuft haben und seit mindestens acht Jahren eingeschrieben sind, das Bausparen in Anspruch nehmen. Höchstens die doppelte Summe des angesparten Kapitals kann man dann – bei positivem Bankgutachten - als Bauspardarlehen beantragen, welche man zu einem Fixzinssatz von 1,5 Prozent innerhalb maximal 20 Jahren zurückzahlen muss.
Das Südtiroler Bausparmodell ermöglicht zwei verschiedene Rückzahlmodelle für die man optieren kann:
1. Das französische Modell, wonach bis zum Ende der Laufzeit Kapital und Zinsen parallel zurückgezahlt werden.
2. Das Bullett-Modell, wonach zunächst nur die Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Nach Ende der Darlehenslaufzeit wird per Einmalzahlung die Kapitalschuld getilgt. Das Kapital für die Einmalzahlung kann man dann aus dem Zusatzrentenfonds nehmen - eine immense Entlastung für den Darlehensnehmer.
Der Landesrat Christian Tommasini hat nun ohne Bekanntmachung vor, das Bullett-Modell abzuschaffen. Eine Tatsache, die die Attraktivität des Bausparens deutlich schmälert und deren Sinn nicht nachvollziehbar ist, da ein Viertel aller Darlehensnehmer dieses Modell in Anspruch genommen hat. Eine weitere nicht nachvollziehbare Handlung von Landesrat Tommasini ist die Senkung der Höchstbeträge für Einzelpersonen bzw. Paare. Während der Höchstbetrag für Einzelpersonen künftig um 50.000 Euro auf 150.000 Euro herabgesetzt wird, können Paare höchstens ein um 100.000 Euro reduziertes Darlehen von 200.000 Euro in Anspruch nehmen.
Der ASGB hat kein Verständnis für die Umsetzung von Tommasinis Plan, da dadurch ein gut funktionierendes und innovatives öffentliches Projekt mit einem Mehrwert für Südtirol in mehrfacher Hinsicht, wieder abgeschwächt wird. Deshalb wurde von Seiten des ASGB auch ein Schreiben an alle Landesregierungsmitglieder gesandt, um die negativen Auswirkungen dieses Vorhabens zu verhindern.

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