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Verbraucherschutz ist landespolitisches Anliegen

Georg Pardeller fordert Landtagsausschuss

Rund einen halben Euro gibt Südtirol derzeit für den Verbraucherschutz aus. Das ist nach Ansicht unseres Vorsitzenden Georg Pardeller zu wenig, um dem Verbraucherschutz den Stellenwert zu geben, den er verdient. In einem Schreiben an den Landeshauptmann und an die SVP-Landtagsfraktion fordert Pardeller zwei einschneidende Maßnahmen, um der Südtiroler Bevölkerung, im Besonderen der Arbeiterschaft, die Kaufkraft von Löhnen, Gehältern und Renten erhalten zu helfen, sie vor Preistreibereien zu schützen und damit einen wirksamen Beitrag zur Verhinderung von drohender Not und Armut zu leisten.
Pardeller schlägt zum einen die Einsetzung eines VerbraucherInnen-Ausschusses im Landtag vor, der sowohl gesetzliche wie auch administrative Maßnahmen, in enger Zusammenarbeit mit der Landesregierung, ausarbeiten und vorantreiben soll. Alle von der Autonomie gegebenen Möglichkeiten sollen ausgeschöpft werden.
Zum anderen erachtet Pardeller es als unbedingt notwendig, dass die bisher bestehenden Verbraucherschutzeinrichtungen, darunter in erster Linie die Südtiroler Verbraucherzentrale, mit zusätzlichen Mitteln aus dem Landeshaushalt ausgestattet werden, um ihre äußerst wichtigen Aufgaben – Information, Beratung und Bildung der VerbraucherInnen – viel weitreichender erfüllen zu können. Derzeit bezieht die Verbraucherzentrale vom Land rund 260.000 Euro. Zumindest ein Euro pro Einwohner sollte jährlich für den Verbraucherschutz ausgegeben werden, fordert Pardeller. Diese Art von Information, Schutz und Beratung ist laut Pardeller in zahlreichen Sektoren unbedingt notwendig: im Gesundheitsbereich (für Patienten, Insassen von Pflege- und Altersheimen, bei Reformen, Tarifen und neuen Regelungen); im Wohnungsbereich (Bauen und Wohnen), wo besonders bei geringeren Einkommen die Preissteigerungen, einschließlich der wachsenden Grund- und Mietpreise, für viele Familien untragbar hoch geworden sind; im Bereiche aller lebensnotwendigen Konsumgüter, wo sowohl die öffentlichen wie auch die privaten Erzeuger und Dienstleister stärker unter Kontrolle gehalten werden müssen und alle Preistreibereien zu unterbinden sind.
Pardeller weist darauf hin, dass der Schutz der Kaufkraft und die Beratung der KonsumentInnen eine hohe soziale Funktion darstellen, der sich die Landespolitik heute mehr denn je zu widmen hat, da durch die allgemeine volkwirtschaftliche Entwicklung immer stärkere Belastungen auf den Einzelnen, vor allem auf die Arbeiterschaft und auf die Rentner, zukommen. „Wenn wir in der Landespolitik dem Verbraucherschutz im breitesten Sinne einen neuen, höheren Stellenwert geben, leisten wir einen unerlässlichen Beitrag zu mehr sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit", erklärt Georg Pardeller.

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Steuererklärung 2004

Auch heuer werden die Steuererklärungen Mod. 730 und UNICO wieder in den einzelnen Bezirksbüros und teilweise vor Ort in den Betrieben abgefasst. Die Termine bleiben unverändert, d.h.
Abfassen des Mod. 730: Anfang März 2004 bis Ende Mai 2004
Verrechnung Saldo und 1. Acconto: ab dem Monat Juni 2004
Verrechnung 2. oder einziges Acconto: November 2004
Abfassung des Mod. UNICO: Anfang Juni 2004 bis voraussichtlich Ende Juli 2004
Die wichtigste Neuerung gegenüber dem letzten Jahr bestehen darin, dass die Besteuerung der Einkommen mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2003 geändert wurde. Wie bereits bekannt wurde die so genannte steuerfreie Zone („Tax-Free-Area") eingeführt. Das bedeutet, dass das Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer gänzlich befreit wurde. Steuerfreibeträge für das Einkommen wie es sie bisher gab bestehen nur mehr ab einem Einkommen von 27.000 E für lohnabhängiges Einkommen, 24.500 E für Renten und 25.500 E für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Für den Großteil der Steuerzahler wird das neue System eine Steuererleichterung bringen. Damit jedoch niemand mehr Steuer bezahlen muss als mit dem alten System, gibt es für das Steuerjahr 2003 heuer noch die Möglichkeit sich für das günstigere der beiden Systeme zu entscheiden. Die wird dann vor Ort beim Abfassen der Steuererklärung geklärt.
Nachstehend die Tabelle der Dokumentation, welche für die Abfassung des Mod. 730 vorzulegen ist.
Mod. 730/2004 - Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung
Mitgliedsausweis
Mod. 730/03, bzw. Unico 2003
Mod. CUD 2004 (ex Mod. 101, bzw. 201)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Grundbesitzbogen - und/oder Gebäudekatasterauszug
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2003
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2004 (ex Mod. 101) von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Im Jahr 2003 bestrittene Arztspesen, bezahlte Medikamente mit Verschreibung und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung der Sanitätseinheit
Im Jahr 2003 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen
Im Jahr 2003 bezahlte Prämien für private Lebens- und Unfallversicherung, freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98
Begräbnisspesen 2003
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2003
Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2003
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (41%, bzw. 36%):
- Mitteilung an das Steueramt mit Einschreibebestätigung
- bezahlte Rechnungen
- Banküberweisungen
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF- Saldo 2002 und IRPEF-Acconti 2003 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden. Für weitere Informationen stehen Euch die Bezirksbüros, die einzelnen Fachsekretäre und die Zentrale in Bozen (Tel. 0471 308286) gerne zur Verfügung