aktuell
Steuererklärung 2004
Auch heuer werden die Steuererklärungen Mod. 730 und UNICO wieder in den einzelnen Bezirksbüros und teilweise vor Ort in den Betrieben abgefasst. Die Termine bleiben unverändert, d.h.
Abfassen des Mod. 730: Anfang März 2004 bis Ende Mai 2004
Verrechnung Saldo und 1. Acconto: ab dem Monat Juni 2004
Verrechnung 2. oder einziges Acconto: November 2004
Abfassung des Mod. UNICO: Anfang Juni 2004 bis voraussichtlich Ende Juli 2004
Die wichtigste Neuerung gegenüber dem letzten Jahr bestehen darin, dass die Besteuerung der Einkommen mit dem Finanzgesetz für das Jahr 2003 geändert wurde. Wie bereits bekannt wurde die so genannte steuerfreie Zone („Tax-Free-Area") eingeführt. Das bedeutet, dass das Einkommen bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer gänzlich befreit wurde. Steuerfreibeträge für das Einkommen wie es sie bisher gab bestehen nur mehr ab einem Einkommen von 27.000 E für lohnabhängiges Einkommen, 24.500 E für Renten und 25.500 E für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Für den Großteil der Steuerzahler wird das neue System eine Steuererleichterung bringen. Damit jedoch niemand mehr Steuer bezahlen muss als mit dem alten System, gibt es für das Steuerjahr 2003 heuer noch die Möglichkeit sich für das günstigere der beiden Systeme zu entscheiden. Die wird dann vor Ort beim Abfassen der Steuererklärung geklärt.
Nachstehend die Tabelle der Dokumentation, welche für die Abfassung des Mod. 730 vorzulegen ist.
Mod. 730/2004 - Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung
Mitgliedsausweis
Mod. 730/03, bzw. Unico 2003
Mod. CUD 2004 (ex Mod. 101, bzw. 201)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Grundbesitzbogen - und/oder Gebäudekatasterauszug
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2003
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2004 (ex Mod. 101) von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Im Jahr 2003 bestrittene Arztspesen, bezahlte Medikamente mit Verschreibung und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung der Sanitätseinheit
Im Jahr 2003 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen
Im Jahr 2003 bezahlte Prämien für private Lebens- und Unfallversicherung, freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98
Begräbnisspesen 2003
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2003
Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2003
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (41%, bzw. 36%):
- Mitteilung an das Steueramt mit Einschreibebestätigung
- bezahlte Rechnungen
- Banküberweisungen
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF- Saldo 2002 und IRPEF-Acconti 2003 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden. Für weitere Informationen stehen Euch die Bezirksbüros, die einzelnen Fachsekretäre und die Zentrale in Bozen (Tel. 0471 308286) gerne zur Verfügung