Gesundheitsdienst
Pflegedirektion wird geschaffen
Die Reorganisation des Pflegedienstes in Südtirol war für die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst seit Jahren ein Kernpunkt seiner Bestrebungen. Bereits des Öfteren drängte die Fachgewerkschaft darauf eine eigenständige Pflegedirektion für das Pflege- Reha und Sanitätstechnischepersonal zu schaffen.
Nun ist es soweit: der neue Bereichsvertrag des Personals des leitenden sanitären Verwaltungs-, technischen und berufsbezogenen Bereiches des Landesgesundheitsdienstes enthält die Bestimmungen für die Pflegedirektoren/innen und Pflegedienstleiter/innen.
Dadurch wird nun nur der Reform des gesamtstaatlichen Gesundheitsdienstes Rechnung getragen, die den Koordinatoren/innen mehr Verantwortung und Führungsaufgaben zuspricht. Weiters gibt diese Neuregelung auch allen diplomierten Krankenpflegern/innen und dem sanitätstechnischen- und Reha-Personal mehr Selbstständigkeit in ihrer Tätigkeit. Dies spiegelt sich auch in ihrer neuen universitären Ausbildung wieder. Die Fachgewerkschaft erwartet sich nun von den Sanitätsbetrieben, dass sie im Sinne des Landesgesetzes vom 05. März 2001 sowohl die Beauftragung als Pflegedirektor/innen als auch jener der Pflegedienstleiter/innen aufgrund eines öffentlichen Auswahlverfahrens ermitteln. Gleichzeitig ersucht die Fachgewerkschaft, dass eine Stelle in der Pflegedirektion mit einem/r Vertreter des sanitätstechnischen, Aufsichts- Inspektions- und Rehapersonal besetzt wird.