Bauindustrie
Bauarbeiterkasse
Ansuchen um Studienbeihilfen für das Jahr 2004
Die Fachgewerkschaft ASGB–Bau weist darauf hin, dass der Termin für die Ansuchen um Studienbeihilfen an die Bauarbeiterkasse (BAK) für das Jahr 2004 (Oberschulen und Universität) auf den 15.03.2004 festgelegt wurde (Poststempel zählt).
Die Pflichtschüler sind von dieser Leistung ausgenommen. Anrecht darauf haben auch Kinder von Bauarbeitern, die bereits in Pension sind (falls sie zum Zeitpunkt der Pensionierung mindestens zehn Jahre bei der BAK eingeschrieben waren), sowie Waisen von ehemaligen in der BAK eingeschriebenen Bauarbeitern.
Um Anrecht auf diese Beihilfe zu haben (155 Euro für Oberschüler und 362 Euro für Universitätsstudenten), müssen das vorhergehende Schuljahr (für Oberschüler) bzw. mindestens drei Prüfungen pro Studienjahr (für Universitätsstudenten) bestanden worden sein.
Universitätsstudenten müssen dem Gesuch eine Bestätigung über die abgelegten Prüfungen beilegen (Eigenerklärungen werden nicht angenommen). Für weitere Fragen stehen Euch die ASGB-Büros zur Verfügung, wo man auch beim Ausfüllen der Gesuch behilflich ist.