SBR
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für das Jahr 2003
Wer hat Anrecht?
Alle landwirtschaftlichen ArbeiterInnen, die
in den Namensverzeichnissen der landwirtschaftlichen Arbeiter für das Jahr 2003 eingetragen sind;
in den letzten zwei Jahren insgesamt 102 landwirtschaftliche Tagschichten erreichen;
in den letzten zwei Jahren eine vorwiegende Tätigkeit in der Landwirtschaft ausgeübt haben.
Der Antrag
Der Antrag um das Arbeitslosengeld in der Landwirtscahft ist innerhalb 31. März 2004 für das Jahr 2003 beim NISF/INPS einzureichen. All jene, die bereits im Vorjahr um das landwirtschaftliche Arbeitslosengeld angesucht haben erhalten das Antragsformular per Post vom NISF/INPS zugeschickt.
Beim Ausfüllen des Antrages sind Ihnen die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Arbeitsbuch bzw. Bestätigungen der Arbeitgeber 2003
gültiger Reisepass bzw. gültige Identitäskarte
Bankdaten
Sollte zusätzlich um die Familienzulage in der Landwirtschaft angesucht werden, sind folgende Dokumente mitzubringen:
Familienbogen bzw. Eigenerklärung
die letzten zwei Einkommensmeldungen.