SBR
Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
Anträge innerhalb 31. März 2004 einreichen!
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen,
die seit mindestens zwei Jahren sozialversichert sind;
wenigstens 78 Tage im Jahr 2003 gearbeitet haben. Zur Berechnung der 78 Tage werden die Feiertage und Abwesenheiten (Krankheit, Mutterschaft) mitgerechnet.
Das Arbeitslosengeld wird nur bezahlt, wenn jemand entlassen wurde und nicht bei einer freiwilligen Kündigung.
Höhe des Geldes
30 Prozent des letzten Bruttogehaltes für die maximale Dauer der geleisteten Arbeitstage im Vorjahr.
Der Antrag
Der Antrag um das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen ist innerhalb 31. März 2004 für das Jahr 2003 beim NISF/INPS einzureichen.Beim Ausfüllen des Antrages sind Ihnen die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Arbeitsbuch bzw. Bestätigungen der Arbeitgeber 2003
gültiger Reisepass bzw. gültige Identitätskarte
Bankdaten
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich folgende Dokumente mitzubringen:
Familienbogen bzw. Eigenerklärung
die letzten zwei Einkommenserklärungen