Transport

Kollektivvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Personentransport unterzeichnet

Der wirtschaftliche Teil des Kollektivvertrages ist nach zwei Jahren endlich erneuert worden und dies, nur nach massiven Streikmaßnahmen der Beschäftigten.
Leider wurden in manchen Städten die Streikregeln gebrochen und so eine angespannte Situation zwischen Arbeitnehmern, Pendlern und Ordnungskräfte geschaffen. Im Nachhinein hat sich die Situation aber entschärft. Es wurden zwar nicht die gesamten Forderungen der Gewerkschaften berücksichtigt, doch glauben wir vom ASGB-GTV, dass ein guter Kompromiss für die Zukunft der Beschäftigten im öffentlichen Personentransport gefunden werden konnte.
Für den Zeitraum 01.01.2002 – 30.11.2003 erhalten die Beschäftigten mit dem Jännerlohn 2004 eine Nachzahlung (Una Tantum), welche bemessen auf das Parameter 175 eine Summe von Euro 970,00 abzüglich der bereits ausbezahlten IVC (Zulage für vertragslose Zeit) ausmacht. Des Weiteren bekommen die Beschäftigten eine monatliche Grundlohnerhöhung von Euro 81,00 (berechnet auf den Parameter 175) mit ab dem Jännerlohn 2004 ausbezahlt. (siehe Tabelle)
Mit dem Abkommen wurden auch die Erstellung der Plattform für die Erneuerung des Kollektivvertrages 2004-2007 und die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der Regierung, den Regionen und den Gemeinden für die zukünftige Entwicklung des öffentlichen Personentransport, beschlossen.
Für Südtirol hat der ASGB die rasche Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Erneuerung der Ergebnisprämien gefordert und die ersten Treffen stehen bevor.

Gebietskörperschaften

ASGB-Gebietskörperschaften fordert Klärung der Abfertigung im öffentlichen Dienst

Der Fachsekretär der Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften, Tony Tschenett, fordert das INPDAP/NFAÖV auf unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Lösung der Abfertigung im Öffentlichen Dienst zu ergreifen. Die Fachgewerkschaft erhielt kürzlich Kenntnis eines Rundschreibens der Direktion des INPDAP/NFAÖV von Bozen, Frau Dr. Veronika Meraner, an die Öffentlichen Verwaltungen in Südtirol. In diesem Brief wird mitgeteilt, dass das INPDAP bis auf Weiteres keine Abfertigung für jene Bedienstete mehr ausbezahlt, die in letzter Zeit in Pension gegangen und dem Laborfonds beigetreten sind.
Bereits des Öfteren hat die Fachgewerkschaft bei den Verhandlungen auf diese Problematik hingewiesen und es gibt bei der Arbeitgeberseite auch Verpflichtungen sich darum zu kümmern. Das Land hat sich nun mit den Vertragspartnern getroffen und es sollte nun mit der INPDAP eine Lösung gefunden werden. Über den weiteren Stand werden wir Euch auf dem Laufenden halten.
Was die Einschreibungen im Laborfonds betrifft, so ist dies auch weiterhin voranzutreiben und zu fördern, denn gerade für die jüngere Generation ist dies von großem Interesse.