Öffentlicher Dienst
Fachgruppe Post
Positives Urteil des Landesgerichtes
Am 17.12.2003 wurde vor dem Arbeitsgericht Bozen der Rekurs des ASGB gegen die Weigerung von Seiten der Italienischen Post A.G., die der Gewerkschaft zustehenden bezahlten Freistellungen zu gewähren, behandelt.
Da bezüglich der Anerkennung des ASGB, nach drei Verurteilungen der Post, in jeweils drei verschiedenen Instanzen, wegen gewerkschaftsfeindlichem Verhalten, noch der Rekurs vor dem Kassationsgerichtshof anhängig ist, wurde vom Arbeitsgericht Bozen eine Aussetzung, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung, verfügt. Gleichzeitig wurde uns von der Italienischen Post A.G. ein Angebot von 90 Stunden bezahlter Gewerkschaftsfreistellung gemacht, welches wir vorläufig und ohne jeden Verzicht auf weitere rechtliche Schritte angenommen haben. Unser Fachgruppensekretär Alfred Moser wird deshalb in den nächsten Monaten die Betreuung der Mitglieder und der verschiedenen Postämter gemeinsam mit unserem Landessekretär noch intensiver wahrnehmen können. Gleichzeitig fordern wir alle Mitglieder und Freunde des ASGB im Postdienst auf, sich noch intensiver für unsere Anliegen einzusetzen und damit den Einsatz des ASGB, zum Wohle der Bediensteten, zu fördern und uns die Kraft für eine erfolgreiche Tätigkeit zu geben.