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Welchen Nachnamen bekommt unser Kind?

Heiraten ist nicht mehr modern. Die Eheschließungsrate, d.h. die Zahl der Eheschließungen je 1.000 Einwohner erlebt seit der zweiten Hälfte der 70er Jahre einen Rückgang. Parallel dazu steigen die so genannten nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Solche De-facto-Lebensgemeinschaften finden im italienischen Rechtssystem keine Verankerung; spätestens beim ersten Kind sollten deshalb wichtige rechtliche Fragen geklärt werden wie zum Beispiel der Nachname des Kindes und die damit verbundene Anerkennung.
Im Normalfall melden beide Elternteile ihr gemeinsames Kind innerhalb von drei Tagen im Krankenhaus, oder innerhalb von zehn Tagen in der Wohnsitzgemeinde an; automatisch erhält das Kind den Nachnamen des Vaters. Wenn der Vater das Kind nicht anerkennt, so erhält das Kind den Nachnamen der Mutter; bei einer nachträglichen Anerkennung kann das Kind entweder den Nachnamen der Mutter beibehalten, oder es bekommt den des Vaters oder, als dritte Möglichkeit, das Kind erhält beide Nachnamen.
Eine Nichtanerkennung vom Vater hat weitreichende Folgen: Das Kind hat keinen Erbanspruch und kein Anrecht auf eine eventuelle Hinterbliebenenrente. Sollten sich die Eltern trennen und das gemeinsame Kind ist nur von einem Elternteil offiziell anerkannt worden, werden finanzielle Forderungen im Zusammenhang mit dem Kind zum gerichtlichen Spiesrutenlauf.

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Büro Neumarkt

Neue Öffnungszeiten für die Abfassung der Steuerklärungen

Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass vom 1. März 2004 bis 30. Juni 2004, also für die Zeit der Abfassung der Steuererklärungen, die Öffnungszeiten auch auf den Samstagvormittag ausgeweitet werden. Somit gelten für den Zeitraum 1. März 2004 bis 30. Juni 2004 im ASGB-Büro Neumarkt folgende Öffnungszeiten:
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr (vorwiegend Patronatsangelegenheiten)
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag 8:30 – 11:00 Uhr
Des Weiteren werden die ASGB-Mitglieder gebeten, bereits jetzt einen Termin für die Abfassung der Steuererklärung in Neumarkt unter der Telefonnummer 0471 812857 zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.