aktuell
Verlängerung der Steuerbegünstigungen für Bausanierungen
Mit Gesetz vom 24.12.2003, Nr. 350 Art. 2, Abs. 15 – 16 wurde die Steuerbegünstigung für die Sanierung von Wohnungen und Wohngebäuden für das ganze Jahr 2004 verlängert und von 36 auf 41 Prozent erhöht. Die abzugsfähigen Baukosten pro Person und Gebäudeeinheit wurden von 48.000 auf 60.000 E erhöht.
Die Steuerbegünstigung für den Ankauf von wieder gewonnenen oder sanierten Wohnungen wurde bis Ende 2004 verlängert. Es werden 41 Prozent Steuerabzug gewährt, berechnet auf 25 Prozent des Kaufpreises wiederum höchstens 60.000 E. Die Sanierungsarbeiten der Wohnung müssen innerhalb 31.12.04 durchgeführt werden.
Zur Beachtung:
Die Meldung an das Finanzamt muss vor Baubeginn erfolgen. Bau und Kauf von Garagen oder Stellplätzen die Zubehör einer Wohnung bilden, fallen auch unter die Begünstigung der 41 Prozent.