Dienstleistungen des ASGB
Befreiung Fernsehgebühr RAI für 2017
Wie bekannt, wird die Fernsehgebühr ab dem heurigen Jahr über die Stromrechnung verrechnet.
Falls jemand kein Fernsehgerät besitzt, kann er die Befreiung von der Gebühr (Canone Rai) beantragen. Die Gesuche für die Befreiung von der Fernsehgebühr für das Jahr 2017 können wieder bei den Büros des ASGB ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Alternativ dazu kann das Gesuch auch direkt per Post als Einschreiben ohne Umschlag an die Agentur der Einnahmen, Abteilung Fernsehgebühr, versendet werden. Die Gesuchsvorlage kann auf der Webseite der Agentur der Einnahmen heruntergeladen werden. Für die Erstellung des Gesuches in unseren Büros wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein benötigt). Die Gesuche können ab sofort bis ca. Mitte Jänner 2017 gemacht werden.
Falls jemand kein Fernsehgerät besitzt, kann er die Befreiung von der Gebühr (Canone Rai) beantragen. Die Gesuche für die Befreiung von der Fernsehgebühr für das Jahr 2017 können wieder bei den Büros des ASGB ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Alternativ dazu kann das Gesuch auch direkt per Post als Einschreiben ohne Umschlag an die Agentur der Einnahmen, Abteilung Fernsehgebühr, versendet werden. Die Gesuchsvorlage kann auf der Webseite der Agentur der Einnahmen heruntergeladen werden. Für die Erstellung des Gesuches in unseren Büros wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein benötigt). Die Gesuche können ab sofort bis ca. Mitte Jänner 2017 gemacht werden.