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RENTNER ALLGEMEIN

Gut gemeint – zu wenig durchdacht

Initiative „WOW – günstig Wohnen in WOBI-Wohnungen“
Wenn Seniorinnen und Senioren allein in einer großen Mietwohnung zurückbleiben, können Einsamkeit oder Hilflosigkeit bei auftretenden Problemen im Haushalt zur Belastung werden. Ebenso macht ihnen ein zu knappes Monatsbudget oft zu schaffen, um für die Miete der zu groß gewordenen Wohnung aufzukommen.
Abhilfe für diese Probleme (Einsamkeit, knappes Budget) könnte die Initiative des WOBI sein, die zwar gut gemeint, aber unserer Meinung nach zu wenig durchdacht ist:
Die Möglichkeit der Zimmervermietung an studierende Jugendliche.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Wohnung in einer Gemeinde mit Universitätsstandort befindet und der Student nicht in derselben ansässig ist.
Der Vertrag kann zwischen Mieter und Vermieter autonom unterzeichnet werden. Die Vertragsdauer geht von sechs Monaten bis zu drei Jahren und ist auch verlängerbar. Die Höhe des Mietvertrages ist mit 240 Euro für ein Einbettzimmer und mit 180 Euro pro Bett in einem Zweibettzimmer festgesetzt. 25 Prozent der Miete müssen an das WOBI abgegeben werden.
Um eine Untervermietung vornehmen zu können, muss der Vermieter beim WOBI um eine Ermächtigung ansuchen. Dementsprechende Formulare sind dort erhältlich oder unter www.wobi.bz.it „Formulare“ abrufbar. Nach Überprüfung durch das Amt, ob die Voraussetzungen für eine Vermietung gegeben sind, kann der Mietvertrag abgeschlossen und anschließend registriert werden.
Unterzieht man aber das entsprechende Gesuch und die rechtlichen Grundlagen dieser Maßnahme einer genaueren Überprüfung. so entsteht der Eindruck, dass mit einer derart gestalteten Untervermietung weder dem WOBI-Vermieter, noch dem Studenten geholfen ist. Im Detail sind es folgende Belange, die sich zu Ungunsten der WOBI- Mieter auswirken:

Die Mieteinnahmen durch Untervermietung stellen ein Zusatzeinkommen dar und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch ergibt sich eine Einkommenserhöhung, was eine Mieterhöhung und den Ausschluss von sozialen Leistungen zur Folge haben kann.
Das WOBI kassiert gleich zweimal: die Miete und 25 Prozent der Mieteinnahmen durch Untervermietung. Offen bleibt die Frage, ob es dazu berechtigt ist.
Im Gesuch werden die Rentner dafür verantwortlich gemacht, dass der Untervermieter über eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung verfügt.
Bei Nichtbeachtung droht dem WOBI-Vermieter sogar ein Widerruf der Wohnung.
Die Maßnahme stützt sich in der Präambel auf nicht klar definierte gesetzliche Grundlagen.
Für die Maßnahme fehlt ein entsprechender Beschluss der Landesregierung.

Die Initiative wurde nicht mit den Sozialpartnern abgesprochen und ist deshalb zu wenig durchdacht. Dies hätte im Vorfeld in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern geschehen müssen. Wenn die Initiative WOW ihr Ziel wirklich erfüllen soll, müssen abgesehen von den vielen gesetzlichen Grauzonen noch viele Details gemeinsam geklärt werden.

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Einkommenserklärung RED für Rentner

Jene Rentner, die zusätzliche Rentenleistungen erhalten, z.B. die Integration der Mindestrente, die Invaliden- oder Hinterbliebenenrente, Familienzulagen oder andere Sozialzuschläge, müssen bis Ende Dezember 2016 die sogenannte RED Einkommenserklärung einreichen. Solche Zusatzleistungen des NISF/INPS stehen nur dann zu, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Deshalb überprüft das NISF/INPS jedes Jahr die Einkommenssituation mittels RED; allerdings werden auch heuer wieder keine entsprechenden Aufforderungen verschickt. Das heißt die Rentner müssen sich selber darum kümmern, ob eine RED Erklärung notwendig ist oder nicht. Unsere Büros sind den Interessierten dabei behilflich.