Textil
WÄSCHEREI - INDUSTRIE
Erneuerung des Kollektivvertrages
Am 13. Juli 2016 wurde der Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Wäscherei-Industrie unterzeichnet.
Freistellung für Frauen welche Opfer von Gewalt wurden: Aufteilung des Wartestandes von einem Monat auf drei Monate.
ab 1. Juli 2016 30 Euro
ab 1 Juli 2017 20 Euro
ab 1 Juli 2018 20 Euro
Ausführliche Informationen werden in den Belegschaftsversammlungen in den Betrieben erteilt.
Die wichtigsten Neuerungen
Elternurlaub:
Möglichkeit der Aufteilung des Elternurlaubes in Stunden bis zum Alter von 12 Jahren des Kindes.
Adoption:
bei internationaler Adoption steht ein Wartestand von max. 30 Tagen zu. Dieser Wartestand wird wie folgt unterteilt: 15 Tage für Treffen im Ausland mit dem Kind und 15 Tage für die Abwicklung der Prozeduren um das Kind zu sich nach Hause zu bringen.
Beschäftigte mit Einschränkungen:
Beschäftigte, für welche das Gesetz 104 Anwendung findet, haben die Möglichkeit die Freistellungen aufzuteilen. Dies gilt auch für die dreijährige Sonderfreistellung bei Kindern mit Einschränkungen laut Gesetz 104 bis zum 12 Lebensjahr.Freistellung für Frauen welche Opfer von Gewalt wurden: Aufteilung des Wartestandes von einem Monat auf drei Monate.
Teilzeit:
Zulage für Bereitschaft von elastischer Klausel von 1,50 Prozent;
Lohnerhöhung:
Die Lohnerhöhung erfolgt in Etappen. Als Beispiel führen wir die Einstufung A3 an, die eine Lohnerhöhung von 70 Euro enthält, welche wir folgt ausgezahlt werden:ab 1. Juli 2016 30 Euro
ab 1 Juli 2017 20 Euro
ab 1 Juli 2018 20 Euro
Ausführliche Informationen werden in den Belegschaftsversammlungen in den Betrieben erteilt.