Verbrauchertelegramm
Wohnbau
Den Spießrutenlauf „ewige“ Konventionierung endlich abschaffen
VZS: Geldsparen unattraktiv, daher Immobilien-Sparen bei der Erstwohnung fördern.
Vor acht Jahren wurde das Landesraumordnungsgesetz geändert, und die vormalige 20jährige Bindung bei konventionierten Wohnungen in eine zeitlich unbegrenzte und somit ewige Bindung umgewandelt. Konventionierung (laut Art. 79) bedeutet, dass die Wohnung nur an provinzansässige oder hier Arbeitende weiterveräußert werden darf und nicht zum Marktwert, sondern nur zum Landesmietzins an ortsansässige oder hier Arbeitende vermietet werden darf. Im Ausgleich hierfür fallen für den Bauherrn keine Erschließungskosten an.
Was auf ersten Blick ziemlich gradlinig und auch sinnig erscheint (Wohnungen werden billiger gebaut und stehen dann für die örtliche Bevölkerung zur Verfügung), bringt jedoch nicht für alle Beteiligten Vorteile. Dies beginnt bereits beim Kaufpreis: konventionierte Wohnungen sind nämlich keinesfalls billiger als andere Immobilien, d.h. dass die Einsparung bei den Erschließungskosten meist bei den Baufirmen verbleibt. Möchte man die gekaufte Wohnung später vermieten, so muss dies zum Landesmietzins erfolgen, der unterhalb des Marktmietzinses liegt. Es ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Konventionierung auch dann greift, wenn für den Bau bzw. Kauf keinerlei Fördermaßnahmen des Landes in Anspruch genommen werden. „Im Sinne einer gerechten Auflagenverteilung sollte hier dringend eine neue Regelung angedacht werden“ meint der Vorstand der Verbraucherzentrale Südtirol.
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it
Was auf ersten Blick ziemlich gradlinig und auch sinnig erscheint (Wohnungen werden billiger gebaut und stehen dann für die örtliche Bevölkerung zur Verfügung), bringt jedoch nicht für alle Beteiligten Vorteile. Dies beginnt bereits beim Kaufpreis: konventionierte Wohnungen sind nämlich keinesfalls billiger als andere Immobilien, d.h. dass die Einsparung bei den Erschließungskosten meist bei den Baufirmen verbleibt. Möchte man die gekaufte Wohnung später vermieten, so muss dies zum Landesmietzins erfolgen, der unterhalb des Marktmietzinses liegt. Es ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass die Konventionierung auch dann greift, wenn für den Bau bzw. Kauf keinerlei Fördermaßnahmen des Landes in Anspruch genommen werden. „Im Sinne einer gerechten Auflagenverteilung sollte hier dringend eine neue Regelung angedacht werden“ meint der Vorstand der Verbraucherzentrale Südtirol.
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