Öffentlicher Dienst
Anzahlung auf die Abfertigung im öffentlichen Dienst
Laut Bereichsübergreifendem Kollektivvertrag vom 12.02.2008 können die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst um die Anzahlung auf die Abfertigung bereits nach acht Dienstjahren ansuchen.
Die Gesuche können bei der jeweiligen Verwaltung vom 1. Juli bis 31. Oktober eingereicht werden.
Für weitere Informationen und bzw. die Unterlagen welche für das Ansuchen benötigt werden steht Ihnen die jeweilige ASGB-Fachgewerkschaft im öffentlichen Dienst zur Verfügung.
Die Gesuche können bei der jeweiligen Verwaltung vom 1. Juli bis 31. Oktober eingereicht werden.
Für folgende Fälle kann angesucht werden:
vom Gesuchsteller selbst getragenen Kosten im Gesundheitsbereich;
Kauf oder Bau, inklusive Wiedergewinnung der Erstwohnung für die Familie des Gesuchstellers oder für dessen volljährige Kinder; Vorzeitige Tilgung eines Hypothekardarlehens für den Ankauf oder Bau der Erstwohnung;
Zahlung des aufgrund eines Vollstreckungstitels geschuldeten Betrages;
bei schwerer Verschuldung;
für Ausbildungskosten der Kinder;
Neugestaltung, Neueinrichtung oder außerordentliche Instandhaltung der Familienwohnung des Gesuchstellers;
Hochzeit des Gesuchstellers oder der Kinder;
um Einkommenseinbußen des Gesuchstellers wett zu machen, sowie aus gewichtigen und schwerwiegenden Gründen, die von Fall zu Fall bewertet werden müssen.
Im Laufe des Arbeitsverhältnisses kann der Vorschuss bei bestimmten Punkten nur ein einziges Mal gewährt werden, bei anderen Punkten hingegen kann auch mehrmals angesucht werden.Für weitere Informationen und bzw. die Unterlagen welche für das Ansuchen benötigt werden steht Ihnen die jeweilige ASGB-Fachgewerkschaft im öffentlichen Dienst zur Verfügung.