ASGB-Jugend
Jugend und Wohnungskauf

Neue Vergünstigungsmaßnahmen des „Decreto Sostegni bis“

Grundsätzlich sind drei Vergünstigungen vorgesehen
Befreiung von der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer beim Erstwohnungskauf (für die Erstwohnung gelten die üblichen Voraussetzungen). Beim Kauf von einem Privaten betragen diese zwei Prozent des Katasterertragswertes plus zweimal 50 Euro. Beim vierprozentigem IVA-pflichtigen Kauf einer Erstwohnung direkt von der Baufirma kann die bezahlte Mehrwertsteuer als Steuerguthaben mit einer zukünftigen Steuerschuld verrechnet werden.
Bei Beantragung eines Hypothekardarlehens zur Finanzierung des Kaufes oder der Sanierung der Erstwohnung kann die Absicherung durch den staatlichen Garantiefonds im Ausmaß von 80 Prozent des benötigten Kapitals bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro beantragt werden. Das Gesuch für die Beanspruchung der staatlichen Garantie muss direkt bei der Bank, welche dem staatlichen Abkommen beigetreten ist, eingereicht werden.
Die Ersatzbesteuerung von 0,25 Prozent auf das Wohnbaudarlehen wird erlassen.
Die Voraussetzungen zur
Beanspruchung sind:
Lebensalter unter 36 Jahren und ein ISEE-Wert unter 40.000 Euro;
Gültigkeit der neuen Maßnahme: Vom 24. Juni 2021 bis 30. Juni 2022

ASGB-Jugend

Anstellung von Sommerpraktikanten in den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften

Um den Jugendlichen auch in dieser speziellen Zeit Sommerpraktika zu ermöglichen, haben der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett und der Vorsitzende der ASGB-Jugend, Kevin Gruber, ein Schreiben an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften adressiert, mit der Aufforderung, ihren Beitrag zu leisten und Sommerpraktikanten anzustellen.
Sehr geehrte Präsidenten der Bezirksgemeinschaften, sehr geehrte Bürgermeister,
der epidemiologische Notstand Covid-19 wird diesen Sommer unweigerlich dazu führen, dass in der Privatwirtschaft in vielen Bereichen die Anstellung von Sommerpraktikanten reduziert wird. Demzufolge sollten unter anderem auch die Bezirksgemeinschaften und Gemeinden ihren Beitrag dazu leisten, die wegfallenden Stellen zu kompensieren. Nach Sichtung der entsprechenden Daten, die Anstellung von Sommerpraktikanten in den Bezirksgemeinschaften betreffend, liegt der Schluss nahe, dass in einigen Gemeinden und Bezirksgemeinschaften durchaus Luft nach oben besteht und die Anzahl der zur Verfügung gestellten Stellen unerklärlich stark divergiert. Während alle Bezirksgemeinschaften Sommerpraktika anbieten, sind es bei den Gemeinden nur knapp über 60 Prozent. Vor allem der Umstand, dass die größte Stadt – Bozen – im Jahr 2019 nur einen Sommerpraktikanten beschäftigt und die Gemeinde Meran als zweitgrößte Stadt im selben Jahr gar keinen Sommerpraktikanten beschäftigt hat, fällt negativ auf.
Wenn wir den Jugendlichen die Chance einräumen wollen, den Sommer sinnvoll zu verbringen und Arbeit zu verrichten, dann muss für die Sommermonate ein dem ensprechendes Angebot geschaffen werden. Sommerpraktikanten könnten die Angestellten entlasten und jene anfallende Arbeiten verrichten, für die es keiner langen Einlernphase bedarf.