Aktuell
Die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung beim Wohnbauinstitut
Die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung können ganzjährig eingereicht werden.
Die wirtschaftliche Lage der Familie wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet. Diese muss für alle Familienmitglieder bereits vor Abgabe des Gesuchs um Zuweisung erstellt worden sein. Für Gesuche die bis zum 30.06.2021 abgegeben werden, wird die EEVE der Jahre 2018 und 2019 benötigt.
Für Gesuche die ab 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegeben werden, wird die EEVE der Jahre 2019 und 2020 benötigt.
Vorrang bei der Zuweisung haben Antragstellende, denen die Erneuerung des Mietvertrages zur ersten Fälligkeit verweigert wurde, deren Wohnung Gegenstand einer Zwangsversteigerung ist oder deren Wohnung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für unbewohnbar erklärt wurde.
Die wirtschaftliche Lage der Familie wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet. Diese muss für alle Familienmitglieder bereits vor Abgabe des Gesuchs um Zuweisung erstellt worden sein. Für Gesuche die bis zum 30.06.2021 abgegeben werden, wird die EEVE der Jahre 2018 und 2019 benötigt.
Für Gesuche die ab 01.07.2021 bis 30.06.2022 abgegeben werden, wird die EEVE der Jahre 2019 und 2020 benötigt.
Vorrang bei der Zuweisung haben Antragstellende, denen die Erneuerung des Mietvertrages zur ersten Fälligkeit verweigert wurde, deren Wohnung Gegenstand einer Zwangsversteigerung ist oder deren Wohnung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für unbewohnbar erklärt wurde.
Mitteilung von Änderungen
Folgende Änderungen werden dem Wohnbauinstitut mit entsprechender Mitteilung zur Kenntnis gebracht:Änderung (Zunahme oder Verringerung) der Anzahl der Familienmitglieder, für die keine Punkte anerkannt werden
Wohnsitzwechsel (zwingend innerhalb 45 Tagen mitzuteilen)
seit mindestens zwei Jahren ununterbrochener Arbeitsplatz in einer Gemeinde
Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit