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Steuererklärung 2007

Wie jedes Jahr so gibt es auch heuer einige Neuerungen für die Abfassung der Steuererklärungen. Mit dem Haushaltsgesetz 2007 wurden zahlreiche steuerrechtlich aktuelle Termine abgeändert. So ist der Zeitraum für die Abfassung des Modell 730 um zwei Wochen gekürzt worden. Weiters wurde der Abgabetermin des Modelles UNICO bei der Agentur der Einnahmen auf 31.Juli vorverlegt. Der Einzahlungstermin für das UNICO wird vom 20. Juni auf den 16. Juni vorgezogen. Der Einzahlungstermin für die Gemeindeimmobliensteuer – Acconto, bzw. einmalige Zahlung ist der 16.Juni (ehemals 30.Juni). Die Saldozahlung ist der 16. Dezember. Die Gemeindegebäudesteuer ICI ist mit laufendem Jahr in der Handhabung abgeändert worden:
Das Guthaben aus der Steuererklärung kann herangezogen werden um damit eine eventuelle ICI-Steuerschuld zu kompensieren. Die Kompensierung wird anhand des einheitlichen Eínzahlungsvordruckes F 24 bei Bank, Post oder Konzessionär vorgenommen. Ab dem heurigen Jahr ist es möglich, die ICI aller Gemeinden der Provinz mittels F 24 zu begleichen.
Modell 730
Wie bereits erwähnt wurde für die Abfassung der Steuererklärung der Endtermin vom 15. Juni auf 31. Mai vorverlegt. In die Steuererklärung muss heuer die im Jahr 2006 geschuldete ICI eingetragen werden. Aus diesem Grund müssen die Einzahlungsscheine vom letzten Jahr (ICI 2006 Acconto und/oder Saldo) mitgebracht werden.
Außerdem müssen in Voraussicht auf die kommende Reform des Katasters die genauen Katasterdaten eingetragen werden. Es ist deshalb ein aktueller Katasterauszug mitzubringen.
Die Termine im Einzelnen:
- Mitte März bis 31. Mai 2007 Abfassen der Steuererklärung Mod. 730 in den einzelnen Bezirksbüros, bzw. in den Betrieben vor Ort.
- Juli 2007
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen
- August 2007
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf der Rente
- 30. September 2007
Mitteilung über eine Abänderung, bzw. Streichung des Novemberaccontos
- November 2007
Verrechnung der Steuervorauszahlung auf Lohn oder Rente.
Mod. 730/2007
Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung
Mitgliedsausweis
Mod. 730/06, bzw. Unico 2006
Mod. CUD 2007
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
NEU: Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen
NEU: ICI Einzahlungsscheine 2006
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2006
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2007 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Im Jahr 2006 bestrittene Arztspesen, bezahlte Medikamente mit oder ohne Verschreibung und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes
Im Jahr 2006 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen
Im Jahr 2006 bezahlte Prämien für private Lebens- und Unfallversicherung, freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98 (Laufzeit drei und zwei Jahre)
Begräbnisspesen 2006
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2006 Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2006
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (41 bzw. 36 Prozent):
- Mitteilung an das Steueramt mit Einschreibebestätigung
- bezahlte Rechnungen
- Banküberweisungen
Spesen für Kinderkrippe 2006 (nicht Kindergartenbeitrag!)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF- Saldo 2005 und IRPEF-Acconti 2006 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Abschnitt Haftplichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte.
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
Weitere Informationen erteilen unser Steuerbeistandszentrum unter der Telefonnummer 0471 308286 oder alle Bezirksbüros.

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Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2006

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2006 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei diese Strecke nicht ausreichend von öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt war, d.h. die Wartezeiten ergeben am Anfang und am Ende der Arbeitszeit insgesamt mindestens 60 Minuten;
oder
2. eine Strecke von mehr als 5 Km zurückgelegt haben und auf dieser Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden war;
Pro Kilometer ca. 0,0389 Euro.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn
- der Beitrag unter 100,00 Euro liegt;
- der Betrieb einen anderen Fahrtenzuschuss bezahlt;
- der Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt;
- Anrecht auf kostenlose Benützung eines Linienverkehrsmittels besteht;
Einreichtermin
Das Gesuch ist vollständig auszufüllen sowie mit einer Stempelmarke von 14,62 Euro zu versehen und innerhalb 31. März 2007 beim Amt für Personennahverkehr, Crispi Straße 10, Landhaus 3b, 39100 Bozen, einzureichen.
Es muss eine Ablichtung des Personalausweises dem Gesuch beigelegt werden.
Im Gesuch müssen die berechneten Wartezeiten vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz und/oder ab den eventuellen benutzbaren Haltestellen, von wo aus sich Wartezeiten ergeben, NICHT mehr angegeben werden. Auch braucht der Arbeitgeber beim Gesuch nichts mehr ausfüllen.
Für weitere Informationen wendet euch an die ASGB-Büros!