Bau
Landeszusatzvertrag für die Beschäftigten der Handwerksbetriebe sowie der kleinen und mittleren Industriebetriebe im Bausektor
Am 26. Jänner 2007 wurde zwischen dem Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) und dem Landesverband der Handwerker (LVH) der neue Landeszusatzvertrag unterzeichnet.
Hier nun die wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2007 in Kurzform:
1. Urlaub
Die Urlaubsbezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
- wie bisher durch die Hinterlegung (8,5 Prozent Brutto) bei der Bauarbeiterkasse
- direkte Auszahlung im Lohnstreifen durch den Arbeitgeber im jeweiligen Monat der Beanspruchung
2. Gebietszulage des Sektors
Ab 01.01.2007 gelten folgende Stundenbeträge, welche sich wie folgt zusammensetzen:
- Beträge der bis zum 31.12.2006 gültigen Gebietszulage des Sektors
- Beträge des bis zum 31.12.2006 gültigen Territorialen Lohnelementes:
1. Kategorie (gewöhnlicher Arbeiter) 0,95 Euro/Stunde
2. Kategorie (qualifizierter Arbeiter) 1,35 Euro/Stunde
3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter) 1,59 Euro/Stunde
4. Kategorie (hochspezialisierter Arbeiter) 1,75 Euro/Stunde
3. Territoriales Lohnelement
Ab 01.01.2007 gelten folgende Stundenbeträge (7 Prozent berechnet auf den ab 01.01.2007 gültigen Grundlohn):
1. Kategorie (gewöhnlicher Arbeiter) 0,24 Euro/Stunde
2. Kategorie (qualifizierter Arbeiter) 0,28 Euro/Stunde
3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter) 0,32 Euro/Stunde
4. Kategorie (hochspezialisierter Arbeiter) 0,34 Euro/Stunde
Die bis zum 31.12.2006 gültigen Beträge sind ab 01.01.2007 im Betrag der Gebietszulage des Sektors (siehe Punkt 2) enthalten.
4. Arbeiten im Tunnel
In Vereinfachung zum Art. 23 des NAKV gelten ab 01.01.2007 folgende Prozentsätze:
a) 46 Prozent für Arbeiten im Tunnel in der Phase des Vortriebs
b) 26 Prozent für alle Arbeiten nach dem Vortrieb (aber noch nicht kollaudiertem Tunnel)
c) 18 Prozent für alle Instandhaltungsarbeiten innerhalb des bereits kollaudierten Tunnels
5. Außendienstzulagen
Für Arbeiter, die sich im Außendienst befinden, gelten ab 01.01.2007 folgende Tagessätze:
a) Entfernung zwischen neuer Baustelle und Baustelle Ersteinstellung: 0 – 10 km
1. Kategorie (gewöhnlicher Arbeiter) 5,88 Euro
2. Kategorie (qualifizierter Arbeiter) 6,48 Euro
3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter) 6,77 Euro
4. Kategorie (hochspezialisierter Arbeiter) 7,07 Euro
b) Entfernung zwischen neuer Baustelle und Baustelle Ersteinstellung: 10 – 30 km
1. Kategorie (gewöhnlicher Arbeiter) 7,18 Euro
2. Kategorie (qualifizierter Arbeiter) 8,29 Euro
3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter) 8,84 Euro
4. Kategorie (hochspezialisierter Arbeiter) 9,39 Euro
c) Entfernung zwischen neuer Baustelle und Baustelle Ersteinstellung: über 30 km
1. Kategorie (gewöhnlicher Arbeiter) 11,62 Euro
2. Kategorie (qualifizierter Arbeiter) 12,91 Euro
3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter) 14,20 Euro
4. Kategorie (hochspezialisierter Arbeiter) 15,49 Euro
Diese Tagessätze verdoppeln sich, sollte vom Arbeitgeber kein Mittagessen im Gasthaus zur Verfügung gestellt werden.
6. Handwerksmeister
Jene Arbeiter, die bereits den Meistertitel besitzen, müssen in die Kategorie des hochspezialisierten Arbeiters (4. Kategorie) eingestuft werden. Zudem erhalten jene Arbeiter, die im Biennium 01.01.2007 - 31.12.2008 den Meistertitel erwerben, von der Südtiroler Landesbauarbeiterkasse (SLBK) als Anerkennung ihres Einsatzes in der beruflichen Weiterbildung eine einmalige Prämie von 500 Euro ausbezahlt.
7. Unterstützung der Familie
Bei Geburt eines Kindes gewährt der Betrieb dem Arbeiter einen bezahlten freien Tag. Zudem erhalten die Arbeiter im Biennium 01.01.2007 - 31.12.2008 bei Geburt des ersten Kindes als Unterstützung für die Familie von der SLBK eine Prämie von 500 Euro ausbezahlt.
8. Inkrafttreten und Dauer des Vertrages
01.01.2007 – 31.12.2009