AFI - Lehrlingskalender

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5. Die Lohnabrechnung
Die nachfolgende Berechnung ist auf den Lohn eines Lehrlings im Sektor Metallindustrie im 3. Semester (50 %) zugeschnitten. Es wird dargestellt, wie man vom Bruttolohn zum Nettolohn kommt. Die Berechnung erfolgt mit den Steuersätzen und Formeln, die für das Jahr 2012 Gültigkeit haben.
Bruttolohn 3. Semester im Monat 794,31 €
Sozialabgaben von 5,84 % im Monat -46,38 €
Steuerpflichtiges Einkommen im Monat 747,93 €
Jahreseinkommen (13 Gehälter) 9.723,09 €
Das Jahreseinkommen wird mit den unten angeführten Steuersätzen progressiv besteuert:
Steuersätze
Einkommen Steuersatz
bis 15.000 € 23 %
15.001 - 28.000 € 27 %
28.001 - 55.000 € 38 %
55.001 - 75.000 € 41 %
ab 75.001 € 43 %
Berechnung der Steuer
9.723,09 € x 23 % = 2.236,31 €

Um von der Bruttosteuer auf die Nettosteuer zu gelangen, werden die Steuerfreibeträge abgezogen. Die Berechnung der Freibeträge erfolgt mit dem neuen Steuersystem, welches stufenweise ab dem Jahr 2003 eingeführt wurde. Es wird anhand einer Verhältnisrechnung ermittelt, ob die Steuerfreibeträge, die von der Bruttosteuer abgezogen werden, zur Gänze, zum Teil oder gar nicht zustehen. Der volle Freibetrag für Einkommen aus Lohn beträgt 1.880 € für das ganze Jahr und wird im Verhältnis zum Einkommen berechnet. Es gibt neben diesem Betrag noch weitere Freibeträge, welche sich auf zu Lasten lebende Familienangehörige beziehen.
Wir beschränken uns bei diesem Beispiel auf den oben erwähnten Freibetrag für Einkommen aus Lohn.
Bruttosteuer 2.236,00 €
Freibetrag -1.802,00 €
Nettosteuer 434,00 €
Berechnung des Nettolohns
Steuerpflichtiges Einkommen 9.723,09 €
Nettosteuer -434,00 €
Jährlicher Nettolohn 9.289,09 €
Monatlicher Nettolohn (13 Mal im Jahr) 714,54 €
Bonus IRPEF
Bereits mit dem Stabilitätsgesetz für das Jahr 2015 wurde der sogenannten Bonus IRPEF für 2015 bei einem Jahreseinkommen zwischen 8.174,00 und 24.000,00 € bestätigt. Der Steuerbonus beträgt für das Jahr 2015 960,00 € jährlich und wird für Einkommen zwischen 24.000 und 26.000,00 € anteilsmäßig reduziert. Normalerweise wurde der effektiv zustehende Bonus direkt vom Arbeitgeber aufgrund der ihm vorliegenden Daten berechnet. Sollte sich das Gesamteinkommen aufgrund von weiteren Einkommen z.B. Gebäudebesitz, Mieten, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit usw. erhöhen, verliert oder reduziert sich das Anrecht auf den Bonus. Mit der Abfassung der Steuererklärung wird der eventuelle Bonus neu berechnet und eventuell bereits erhaltene Beträge müssen zurückerstattet werden. Beschäftigte im Haushalt, die unter dieser oben genannten Einkommensgrenze liegen, erhalten den IRPEF Bonus auch über die Steuererklärung.
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