AFI - Lehrlingskalender

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3. Die Entlohnung
Die Entlohnung der Lehrlinge wird zumeist durch Sektorenverträge geregelt und ist prozentual am Lohn des Facharbeiters bemessen. Vom Bruttolohn des Lehrlings werden für Sozialabgaben monatlich 5,84 % abgezogen.
Die Entlohnung des Lehrlings unterliegt auch der Lohnsteuer. Mit dem Fortschreiten des Lehrverhältnisses und dem Ansteigen der Entlohnung steigt auch der Steuereinbehalt. Den Lehrlingen steht zu Weihnachten ein 13. Monatslohn (Weihnachtsgeld) zu. In einigen Sparten wird im Juni oder Juli auch ein 14. Monatslohn ausgezahlt. Die zuständigen Fachgewerkschaften geben dir auf Verlangen die jeweils gültigen Lohntabellen.
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