AFI - Lehrlingskalender

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2. Die Bestimmungen in den Kollektivverträgen
Neben diesen wichtigen gesetzlichen Bestimmungen für den Lehrvertrag gelten für jeden Lehrling die Bestimmungen des Branchenkollektivvertrages. Dieser Vertrag wird in regelmäßigen Abständen auf gesamtstaatlicher Ebene zwischen der Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften ausgehandelt und gilt für alle Beschäftigten in den jeweiligen Sektoren. Er umfasst viele Rechte und Pflichten, die das Arbeitsverhältnis im Detail regeln, die nicht von gesetzlichen Bestimmungen geregelt sind. Darüber hinaus ist es möglich, eigene Betriebsabkommen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Gewerkschaftsvertretung abzuschließen, mit denen zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen für die Arbeitnehmenden vereinbart werden können. In Sektoren, in welchen es keine großen, sondern viele kleine Betriebe gibt, können auf Landesebene eigene Abkommen zwischen den Sozialpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaftsvertretungen) vereinbart werden. Diese sind in allen Betrieben des betreffenden Sektors einzuhalten.
Außerdem wurden eigens für Lehrlinge in einigen Bereichen Sektorenverträge (lokale Abkommen zwischen Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden) abgeschlossen. In vielen Kollektivverträgen ist ein eigener Abschnitt für die Auszubildenden vorgesehen. Wenn du mehr Informationen möchtest, frage bei den Gewerkschaften nach, ob sie dir „deinen“ Kollektivvertrag aushändigen.
Die wichtigsten allgemeinen Kollektivvertragsbestimmungen findest du auf den folgenden Seiten, jene aus den Sektorenverträgen im Abschnitt zu den berufsspezifischen Informationen dieses Kalenders.
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