AFI - Lehrlingskalender

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15. Gleichstellung von Berufsfachschulabschlüssen mit dem Lehrabschluss
Jugendliche mit Berufsfachschul-Abschluss haben die Möglichkeit, um Gleichstellung ihrer Ausbildung mit dem Lehrabschluss anzusuchen. „Gleichstellung“ bedeutet, dass der Fachschulabschluss plus eine festgelegte Berufserfahrung und der Lehrabschluss für alle vom Gesetz vorgesehenen Zwecke gleichwertig sind. Es sind keine zusätzlichen Prüfungen notwendig. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Fachschule dem Lehrberuf entspricht und die Ausbildungsdauer von Fachschule und Lehre gleich lang sind.
Die vorgesehene Berufserfahrung kann in Form der Lehre oder als Facharbeiter absolviert werden; es werden nur Praxiserfahrungen nach Abschluss der Berufsfachschule berücksichtigt.
Beispiele:
Fachschule Kochen und Service + 8 Monate Berufserfahrung:
Gleichstellung mit dem Lehrabschluss als Koch oder Servierfachkraft
Fachschule für Handel und Verwaltung,
Fachrichtung Handel + 12 Monate Berufserfahrung:
Gleichstellung mit dem Lehrabschluss als Verkäufer


Für die Gleichstellung muss ein Ansuchen an das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung gestellt werden. Bei erfolgter Gleichstellung erhält der Antragsteller eine Bescheinigung der Gleichstellung.
Personen, die das Lehrabschlusszeugnis als solches erwerben möchten, müssen die Lehrabschlussprüfung ablegen (Zulassungsvoraussetzungen siehe Punkt 13).
Wer Interesse an einer Gleichstellung oder Befreiung hat, stellt das Ansuchen bitte an das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung. Ansprechpartnerin ist Frau Rosa Vulkan, Tel. 0471 41 69 80, rosa.vulkan@provinz.bz.it.
Formulare und Info-Blatt: www.provinz.bz.it/berufsbildung Link „Formulare“.
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