AFI - Lehrlingskalender

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12. Die Lehrabschlussprüfung
Am Ende der Lehrzeit treten die Lehrlinge zur Abschlussprüfung an. Im Handwerk und Kunsthandwerk wird diese Prüfung auch Gesellenprüfung genannt. Die Kandidaten müssen bei der Prüfung nachweisen, dass sie die in der Bildungsordnung festgelegten Kompetenzen besitzen.
In Österreich, Deutschland und in der Schweiz erworbene Lehrabschlussdiplome werden in Südtirol anerkannt, wenn sie einem Südtiroler Lehrberuf entsprechen.
Nach bestandener Lehrabschlussprüfung wird das Lehrverhältnis in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit umgewandelt oder der Arbeitgeber beendet die Zusammenarbeit mit dem Lehrling.
Genauere Informationen und die entsprechenden Formulare findest du auf der Homepage des Amtes für Lehrlingswesen und Meisterausbildung www.provinz.bz.it/berufsbildung/ausbildung/lehre.asp
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