AFI - Lehrlingskalender

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Archiv

11. Fürsorgemaßnahmen für Lehrlinge und Fahrtspesen
Lehrlinge, die die Berufsschule in Südtirol besuchen:
Der Unterricht an den Berufsschulen ist für Lehrlinge kostenlos.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Berufsschulbesuches werden zu einem guten Teil vom Land direkt übernommen bzw. rückerstattet. Die Lehrlinge müssen sich an den Kosten beteiligen. Auskunft über die Höhe der Kostenbeteiligung erteilt das Verwaltungsamt der Deutschen Berufsbildung www.provinz.bz.it/berufsbildung

Ansprechpartnerin ist Frau Christine Wellenzohn, 0471 41 69 12, christine.wellenzohn@provinz.bz.it.

Lehrlinge, die am 31. Dezember des Schuljahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollenden, erhalten den Südtirol Pass abo+ zum Jahrestarif von 20 Euro für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Südtirol sowie der Regionalzüge bis Trient. Volljährige Lehrlinge, die am 31. Dezember des Schuljahres nicht älter als 27 Jahre sind, erhalten den Südtirol Pass abo+ zum Preis von 150 Euro. Nähere Informationen erteilt das Amt für Personenverkehr www.provinz.bz.it/mobilitaet
Lehrlinge, die die Berufsschule im Ausland oder in einer
anderen Provinz Italiens besuchen:
Für Lehrlinge, die Vollzeitkurse im Ausland oder in einer anderen Provinz Italiens besuchen, werden die Schulgebühren und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Schulbesuches im Rahmen der festgesetzten Höchstsätze zur Gänze vom Land zurückerstattet bzw. direkt übernommen. Den Lehrlingen werden zudem die Spesen für zwei Hin- und Rückfahrten rückvergütet. Die Beträge richten sich nach den Tarifen der öffentlichen Verkehrsmittel. Für die Auszahlung muss der Lehrling ein Gesuch beim Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung einreichen (Formulare unter: www.provinz.bz.it/berufsbildung, Link „Formulare“). Ansprechpartnerin im Amt ist Frau Sonja Reiterer, Tel. 0471 416 991, lehrlingswesen@provinz.bz.it.
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