AFI - Lehrlingskalender

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7. Wie werde ich Lehrling?
Du musst dich zunächst entscheiden, welchen Lehrberuf du erlernen willst. Dann suchst du eine Lehrstelle in einem Betrieb, der die Voraussetzungen, Lehrlinge ausbilden zu können, erfüllt. Wenn dir die Stelle zusagt und auch die leitende Person des Betriebes dich anstellen möchte, unterschreibst du einen Lehrvertrag. Wenn du minderjährig bist, müssen auch deine Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) mit unterschreiben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einstellung eines Lehrlings spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn dem Amt für Arbeitsmarktbeobachtung zu melden. Das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung meldet dich in der zuständigen Berufsschule an; die Berufsschule wird dich darüber informieren, wann der Unterricht beginnt.
Du solltest möglichst bis September einen Lehrvertrag abschließen, damit du von Anfang an die Ausbildung an der Berufsschule gut nutzen kannst. Wenn du schulpflichtig bist, ist das sogar Pflicht. Wer die Schulpflicht erfüllt hat, kann mit dem Einverständnis der Schulleitung bis zu 4 Monate lang ohne Lehrvertrag die Lehrlingsklasse besuchen. Die Schulpflicht ist erfüllt, sobald der/die Jugendliche 16 Jahre alt ist und 10 Jahre lang die Schule besucht hat. Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber noch nicht volljährig sind, befinden sich in der Bildungspflicht. Das heißt, sie haben das Recht und die Pflicht, bis zu ihrem 18. Geburtstag die Schule zu besuchen – auch als Lehrling(e).
Jugendliche auf Lehrstellensuche, die eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Behinderung oder eine Invalidität von mindestens 46 % aufweisen, haben Anrecht auf Pflichtvermittlung. Sie können sich an den Stellenberatungsdienst der Arbeitsvermittlungszentren in Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Sterzing, Schlanders wenden.
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