AFI - Lehrlingskalender

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20. Lehrlingsabkommen 2016
Schulische Leistungen beeinflussen Entlohnung
Das im Frühsommer 2016 für den Handwerksbereich abgeschlossene Landesabkommen sieht vor, dass die Entlohnungen der Lehrlinge im Vergleich zu den früheren Abkommen abgesenkt werden. Neu ist, dass die schulischen Leistungen sich direkt auf die Entlohnungshöhe auswirken.
1. Lehrjahr
35 % der Bruttogesamtentlohnung eines qualifizierten Arbeiters / Angestellten,
2. Lehrjahr
50 % der Bruttogesamtentlohnung eines qualifizierten Arbeiters / Angestellten,
60 % bei einer Jahresmindestgesamtdurchschnittsnote von 7,5 im Vorjahr;
3. Lehrjahr
60 % der Bruttogesamtentlohnung eines qualifizierten Arbeiters / Angestellten,
70 % bei einer Jahresmindestgesamtdurchschnittsnote von 7,5 im Vorjahr;
4. Lehrjahr
70 % der Bruttogesamtentlohnung eines qualifizierten Arbeiters / Angestellten,
80 % bei einer Jahresmindestgesamtdurchschnittsnote von 7,5 im Vorjahr.


Wer hingegen das Klassenziel nicht erreicht, für den steigt der Prozentsatz der Bruttoentlohnung nicht an.
Wir vom AFI | Arbeitsförderungsinstitut sind gespannt, wie sich das neue Lehrlingsabkommen auswirkt und werden euch darüber berichten. Was meinst Du dazu? Wir freuen uns auf deine Meinung, per email oder auf unserer facebook-Seite! www.facebook.com/afi.ipl
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