AFI - Lehrlingskalender

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16. Verkürzung der Lehrzeit
Für besonders begabte oder vorgebildete Lehrlinge, die die Bildungspflicht erfüllt haben und imstande sind, das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit zu erreichen, kann die Dauer der Lehre entsprechend verkürzt werden. Über eine eventuelle Verkürzung der Lehrzeit entscheidet der Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Lehrling. Die Verkürzung sollte mit der Berufsschule abgestimmt werden.
Eine verkürzte Lehrdauer kann bereits im Lehrvertrag festgelegt oder auch im Nachhinein zum Zweck der Zulassung zur Lehrabschlussprüfung vereinbart werden. Die nachträgliche Verkürzung der Lehrdauer erfolgt mittels eines eigenen Formulars.

Weitere Informationen und Formulare:
www.provinz.bz.it/berufsbildung Link „Formulare“.
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