AFI - Lehrlingskalender

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4. Die Ausbildung am Arbeitsplatz und in der Berufsschule
Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten, im Lehrbetrieb und an der Berufsschule.
Die Ausbildung im Betrieb:
Die Ausbildung im Betrieb nimmt in etwa vier Fünftel der Zeit in Anspruch und erfolgt durch Ausbilder, die Fachleute im jeweiligen Beruf sind und einen Kurs als Lehrlingsausbilder besucht haben. Der Betrieb muss vor der Anstellung eines Lehrlings dem zuständigen Landesamt mitteilen, dass er die Voraussetzungen erfüllt, Lehrlinge im jeweiligen Beruf ausbilden zu können (Ausbildungsstandards).
Die Ausbildung an der Berufsschule:
Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend! Je nach Beruf und Schule findet der Unterricht entweder in Form von Lehrgängen von 10 Wochen pro Lehrjahr oder an einem Tag wöchentlich während des ganzen Schuljahres statt.
Die Lehrlinge werden vom Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung an der Berufsschule eingeschrieben, die Schule informiert die Lehrlinge und Betriebe rechtzeitig über den Schulbeginn.
Die Ausbildung endet mit der Lehrabschlussprüfung (siehe Punkt 12).
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