AFI - Lehrlingskalender

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3. Der Zweisprachigkeitsnachweis
Wer in den öffentlichen Dienst überwechseln will, muss den Zweisprachigkeitsnachweis einer bestimmten Laufbahn (einfache Laufbahn = D bei Grundschulabschluss, mittlere Laufbahn = C bei Mittelschulabschluss usw.) vorweisen. Dieser kann über die entsprechende Prüfung erworben werden kann. Seit 29. Juni 2010 ist es möglich, den Zweisprachigkeitsnachweis durch die Ablegung der Matura in der einen und den Abschluss eines Hochschulstudiums in der anderen Landessprache zu erwerben. Die am 23. April 2010 vom Ministerrat in Rom genehmigte Durchführungsbestimmung sieht vor, dass auch andere Zertifikate als Nachweis für die Zweisprachigkeit anerkannt werden. Für Informationen kann man sich an das Sekretariat für Zweisprachigkeitsprüfungen wenden.
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