AFI - Lehrlingskalender

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8. Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers
ACHTUNG! Nur im Fall einer Kündigung aus einem triftigen Grund gibt es einen Anspruch auf eine finanzielle Arbeitslosenunterstützung. Bevor du eine so wichtige Entscheidung fällst, lass dich vorher von einer Gewerkschaft ausführlich beraten.

Als Kündigung bezeichnet man den Rücktritt vom Arbeitsvertrag von Seiten des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vom Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungsfristen einzuhalten, ansonsten muss er eine Schadensersatzzahlung leisten. Seit 16. März 2016 müssen Kündigungen, sowie einvernehmliche Auflösungen der Arbeitsverhältnisse digital über das dafür zuständige Portal des Arbeitsministeriums erfolgen. Die Gewerkschaften übernehmen für dich gerne diese Aufgabe.
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