AFI - Lehrlingskalender

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5. Rentenversicherung
Wie alle anderen Arbeitnehmenden ist der Lehrling rentenversichert. Die Lehrzeit wird also für die Rente angerechnet. Die Höhe der Rente wird in Italien heute nach dem sogenannten beitragsbezogenen System ausgerechnet. Das heißt, dass sich die Rentenberechnung grundsätzlich an der Höhe der im Verlauf des gesamten Arbeitslebens eingezahlten Beiträge orientiert. Zu wenig oder auch schwarz ausgezahlter Lohn bedeutet somit auch eine Einbuße bei der Rente genauso wie eine nicht angemeldete Arbeitstätigkeit. Denk daran, wenn du nach der Lehre neue Arbeitsverträge abschließt.Innerhalb Februar eines jeden Jahres bekommen die Arbeitnehmenden die Einkommenserklärung CU (certificazione unica) ausgehändigt, welche den Sozialversicherungsauszug enthält. Darin sind Versicherungswochen und Entlohnung vom vorhergehenden Jahr eingetragen. Wenn die Angaben nicht stimmen, müssen sie korrigiert und dem NISF/INPS zurückgeschickt werden.
Auskünfte geben die Patronate der Gewerkschaften und des KVW.

ACHTUNG! Da es sich beim CU um einen wichtigen Beleg für die Rentenversicherung handelt, muss er sorgfältig aufbewahrt und darf nicht aus der Hand gegeben werden. Beglaubigte Kopien können bei Bedarf bei den Gemeindeämtern besorgt werden.

Das neue öffentliche Rentensystem bewirkt eine Reduzierung der Pensionen. Daher sollte jeder frühzeitig an eine zusätzliche Vorsorge als Ergänzung zur öffentlichen Rente denken, um sich im Alter eine angemessene Lebensqualität zu sichern. Für ein gutes Einkommen im Alter ist eine Rentenzusatzvorsorge erforderlich. Informiere dich darüber im Kapitel über die Zusatzrente.
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