AFI - Lehrlingskalender

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13. Kindergeld und regionales Familiengeld
Mit 1. Juli 2005 wurde das Kindergeld der Autonomen Provinz Bozen eingeführt. Für jedes Kind wird von Geburt bis zum 3. Lebensjahr 100,00 € monatlich ausgezahlt, wobei das Familieneinkommen nicht über 80.000 € im Jahr liegen darf.
Ebenfalls ab 1. Juli 2005 wurde das regionale Familiengeld neu geregelt. Ab dem zweiten Kind hat jede Familie unter Berücksichtigung bestimmter Einkommensgrenzen Anrecht auf ein zusätzliches Familiengeld. Den Beitrag erhält man von Geburt bis zum 18. Lebensjahr der Kinder, aber nur bei mindestens zwei minderjährigen Kindern. Seit 2008 haben auch Familien mit einem Kind Anrecht auf regionales Familiengeld für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes, wenn die Familie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Seit September 2011 ist für das Gesuch um das Regionale Familiengeld die Einkommenserklärung EEVE ausschlaggebend Die Formulare für jede Art von Gesuch sind im Amt für Vorsorge und Sozialversicherung sowie in zahlreichen Patronaten erhältlich. Sie können auch auf der Website der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol heruntergeladen werden:
www.provinz.bz.it/de/formulare/formulare-az.asp.
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