AFI - Lehrlingskalender

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11. Arbeitslosenunterstützung
Seit 2013 haben Lehrlinge nach der Auflösung des Lehrverhältnisses Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung, welche seit Mai 2015 NASPI (Nuova Assicurazione Sociale per l’Impiego) heißt. Sie beträgt in etwa 75 % des Lohnes und reduziert sich monatlich um 3 % ab dem dritten Monat. Sie kann maximal für die Hälfte des Zeitraumes der Dauer der Anstellungsverhältnisse der letzten vier Jahre beansprucht werden. Hat jemand in den letzten vier Jahren bereits Arbeitslosengeld bezogen, dann wird die Zeit gekürzt. Genaue Informationen gibt es bei den Patronaten.
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