AFI - Lehrlingskalender

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10. Abfertigung
Die Abfertigung (ital. „trattamento di fine rapporto“, TFR) ist ein Lohnbestandteil, welcher am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird. Die Abfertigung wird monatlich aus dem Einkommen errechnet und wird Jahr für Jahr aufgewertet, um die Inflation auszugleichen. Nach acht Dienstjahren im gleichen Betrieb kann um einen Vorschuss angesucht werden. Die Begründungen sind gesetzlich festgelegt, die Modalitäten meist mit Kollektivvertrag geregelt.
Jeder Arbeitnehmende muss sich innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitseintritt entscheiden, wie die Abfertigung angelegt wird. Die Abfertigung kann einem Zusatzrentenfonds zugeführt werden oder auch im Betrieb gelassen werden. Wird keine Entscheidung getroffen, fließt die Abfertigung automatisch in eine Zusatzvorsorge; in Südtirol zumeist in den Laborfonds, ansonsten wird sie am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt. In beiden Fällen können unter bestimmten Voraussetzungen Vorschüsse beantragt werden.
Ab dem Jahr 2015 kann man sich die Abfertigung auch monatlich auszahlen lassen. Dies ist nach einem Mindestdienstalter von 6 Monaten und nach einer schriftlichen Anfrage möglich. Diese Entscheidung kann bis zum 30. Juni 2018 nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es ist dringend zu empfehlen, sich genau über die möglichen Varianten zu informieren und die Vor- und Nachteile der möglichen Entscheidung abzuwägen, da es große steuerliche Unterschiede gibt. Die Gewerkschaften geben gerne weitere Informationen zur Abfertigung.
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