AFI - Lehrlingskalender

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1. Arbeitszeit
Die Arbeitszeit für Minderjährige (also für auch Lehrlinge) ist durch das Jugendschutzgesetz (Nr. 977 vom 17.10.1967) geregelt, dessen Einhaltung vom Amt für sozialen Arbeitsschutz (früher Arbeitsinspektorat) überwacht wird. Die tägliche Arbeitsdauer darf für Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren nicht mehr als 7 Stunden, die wöchentliche nicht mehr als 35 Stunden und für Jugendliche zwischen 17 und 18 Jahren nicht mehr als 8 Stunden, die wöchentliche nicht mehr als 40 Stunden betragen. Ohne Unterbrechung dürfen Jugendliche höchstens 4 Stunden lang arbeiten. Nachtarbeit ist Jugendlichen untersagt. Überstundenarbeit für minderjährige Lehrlinge ist verboten. Minderjährige haben Anrecht auf zwei zusammenhängende Ruhetage. Die anfallenden Feiertage sind ebenso arbeitsfrei. Berufsspezifische Sektoren, wie die Gastronomie können die Ruhetage anders regeln, sie müssen aber mindestens einmal in der Woche eine durchgehende Ruhezeit von 36 Stunden gewährleisten.
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