AFI - Lehrlingskalender

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Archiv

Lehrlinge im Metallhandwerk
Das Arbeitsverhältnis der Lehrlinge im Metallhandwerk wird geregelt:
von den gesetzlichen Bestimmungen für Jugendliche und Lehrlinge allgemein,
von den kollektivvertraglichen Bestimmungen auf Staats- sowie auf Landesebene,
von den Ergänzungsverträgen für die Provinz Bozen und
vom Landesabkommen zur Neuregelung des Lehrlingswesens im Bereich Handwerk vom 14.07.2016
Berufsbilder, Dauer der Lehrzeit und Entlohnung
Für Lehrlinge, welche bis zum 30. Juni 2016 eingestellt worden sind:
Lehrdauer 3 Jahre
Berufsbilder Entlohnung
BüchsenmacherIn, DrechslerIn, GalvaniseurIn, TechnikerIn für Elektrohaushaltsgeräte, GlaserIn 1. Semester 40 %
2. Semester 45 %
3. Semester 50 %
4. Semester 60 %
3. Lehrjahr 80 %
Lehrdauer 4 Jahre
Berufsbilder Entlohnung
AufzugsanlagentechnikerIn, Bau-GalanteriespenglerIn, ElektromechanikerIn, ElektrotechnikerIn, ElektronikerIn, FahrradmechanikerIn, FeinmechanikerIn, FeuerungsanlagentechnikerIn, Gold- und SilberschmiedIn, InstallateurIn (Heizung-Sanitäranlagen),
Kälte-KlimatechnikerIn, SeilbahntechnikerIn, Technische/r ZeichnerIn für Anlagen, UhrmacherIn, KarosseriebauerIn, Kfz-TechnikerIn, KunstschmiedIn, KommunikationstechnikerIn, LandmaschinenmechanikerIn, MaschinenbaumechanikerIn, MechatronikerIn, SchlosserIn, SchmiedIn, WerkzeugmacherIn
1. Semester 40 %
2. Semester 45 %
3. Semester 50 %
4. Semester 60 %
3. Lehrjahr 80 %
4. Lehrjahr 85 %
Die Grundlage für die Berechnung des Lohnes bildet der Bruttolohn der Arbeitskraft der 5. Kategorie.
Grundgehalt ab Juni 2013 mit Landeszulage: 1.470,88 €.
Der Stundenlohn wird ermittelt, indem der monatliche Lehrlingslohn durch 173 geteilt wird. Ein Tagessatz beträgt 1/26 des Monatslohnes.
Für Lehrlinge, welche nach dem 1. Juli 2016 eingestellt worden sind:
1. Lehrjahr 35 % Ab dem 2. Jahr mit einem
Notendurchschnitt von mind. 7,5
2. Lehrjahr 50 % 60 %
3. Lehrjahr 60 % 70 %
4. Lehrjahr 70 % 80 %
Die Lehrjahre verstehen sich als abgeschlossen, wenn sowohl ein Zeitraum von 12 (bzw. 24, 36 oder 48) Monaten seit dem Einstellungsdatum vergangen ist als auch der positive Abschluss des entsprechenden Schuljahres vorliegt.
Sollte der Lehrling das Klassenziel des Schuljahres nicht erreichen, erhält dieser für das kommende Lehrjahr nicht die Fortschreibung der prozentuellen Entlohnung, sondern er erhält für das folgende Lehrjahr weiterhin die aktuelle prozentuelle Entlohnung.
Sollte der Lehrling das Schuljahr mit einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 7,5 abschließen, erhält der Lehrling für das kommende Lehrjahr eine Zulage in Höhe von 10 % auf den angewandten Prozentsatz.
Sollte der Lehrling am Ende der Ausbildungswege die Qualifikation, das Berufsbildungsdiplom oder das Diplom der staatlichen Abschlussprüfung nicht erworben haben, so kann das Lehrverhältnis um ein Jahr verlängert werden.
Probezeit
Die Probezeit beträgt für die Lehrlinge 30 effektive Arbeitstage.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden und ist in der Regel auf 5 Tage (Montag bis Freitag) zu je 8 Stunden aufgeteilt.
Krankheit und außerbetrieblicher Unfall
Jede Abwesenheit wegen Krankheit ist mit dem Krankenschein, der vom Hausarzt ausgestellt wird, zu bescheinigen. Vom 1. bis zum 180. Tag steht dem Lehrling das Krankengeld im Ausmaß von 100 % des monatlichen Nettolohns zu. Bei Krankheit bis zu 7 Tagen steht dem Lehrling für die ersten 3 Krankheitstage keine Entlohnung zu.
Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle werden nicht vom Hausarzt, sondern vom Krankenhaus aus bescheinigt und medizinisch betreut; der Hausarzt kann die Arbeitsunfähigkeit gegebenenfalls verlängern. Bei einem Arbeitsunfall steht den Lehrlingen 100 % des monatlichen Nettolohnes zu.
Urlaub und Freistunden
Dem Lehrling unter 16 Jahren stehen pro Dienstjahr 30 Kalendertage Urlaub zu. Lehrlinge über 16 Jahren haben Anspruch auf 4 Wochen (160 Stunden) Urlaub im Jahr. Des Weiteren erwachsen dem Lehrling pro Dienstjahr folgende bezahlte Freistellungen:
32 Stunden für die 4 abgeschafften kirchlichen Feiertage,
16 Stunden für die jährliche Arbeitszeitreduzierung.
Zusätzliche Monatslöhne
Vor Weihnachten erhalten die Lehrlinge eine zusätzliche Entlohnung als Weihnachtsgeld im Ausmaß von 173 Stunden für ein volles Dienstjahr. Bei Lehrbeginn oder -ende während des Jahres beträgt das Weihnachtsgeld so viele Zwölftel wie die Anzahl der im Betrieb geleisteten Dienstmonate.
Auflösung des Lehrverhältnisses
Während der Lehrzeit kann ein Lehrling nur aus triftigem Grund oder mit Einverständnis des Betriebes innerhalb desselben Berufsbildes zu einem anderen Betrieb wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 15 effektive Arbeitstage. Wenn du zusätzliche Informationen benötigst, kannst du dich an ein Büro der Gewerkschaften wenden.
Abfertigung und Zusatzvorsorge
Lehrlinge, welche die Probezeit erfolgreich beendet haben, können einem Zusatzrentenfonds (regionaler „Laborfonds“ oder privater Rentenfonds) beitreten. Entscheidet sich der Lehrling für den „Laborfonds“, dann zahlt auch der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag ein, der vom Kollektivvertrag festgelegt ist und derzeit 1 % beträgt.
Arbeitskleidung
Für besonders schmutzende Arbeiten stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Schutzkleidung zur Verfügung.
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